Unterrichtsausfall, dafür in den Betrieb?
Abend Community,
ich habe zwei Tage in der Woche Berufsschule und Dienstags soll ich nach der Schule, arbeiten gehen. Donnerstags ist der längere Tag und da kann ich Zuhause bleiben. Arbeitszeit tägl. 8 Std. Schulbeginn immer um 8 Uhr, Arbeitsbeginn auch.
Nun beginnt der Unterricht morgen erst um 11:30, weil Lehrermangel etc. Muss ich dennoch morgen früh, vor Schulbeginn arbeiten ? Mir wurde gesagt, man möchte mich morgen früh im Betrieb haben. Ich habe doch einen freien Tag.
Bitte um hilfreiche Antworten, ohne kopierte Regelungen. Bitte begründet dies auch kurz und warum es so ist. Danke für eure Bemühungen.
4 Antworten
Eine Frage die im 1. Ausbildungsjahr sehr häufig aufkommt.
Die eigentliche Regelung lautet, dass man bei einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschultag von der betrieblichen Ausbildung befreit ist.
Das heißt, dass du Morgen trotzdem in deinem Betrieb gehen musst. Klär das mal trotzdem zur Sicherheit mit deinem Ausbilder ab.
Wo hast du einen freien Tag wenn du zur Berufsschule musst? DA hast du nicht frei und wenn dort Unterricht ausfällt musst du natürlich vorher in den Betrieb wenn dies dein Arbeitgeber so möchte.
Dann musst du wohl nach der Schule nicht in den Betrieb weil es sich nicht lohnt. Aber vorher lohnt es sich wohl schon, von daher ist das vollkommen in Ordnung da dein Arbeitgeber dir deinen Lohn für die Gesammte Zeit trotzdem zahlt.
Ich meine, mal gehört zu haben, dass man nicht beschäftigt werden darf, wenn der Unterricht nicht vor XX Uhr beginnt.
Der Unterricht beginnt ja nicht vor 9 Uhr sondern um 11.30 Uhr.
Keine Berufsschule, dann ab in den Ausbildungsbetrieb.
Du hast keinen freien Tag, sondern bist wegen der Schule von der Arbeit befreit.
Mit freier Tag ist gemeint, dass nach Schule keine Arbeit, weil längerer Tag.