unterkunft?


23.06.2023, 17:57

das probem ist ich werde ja noch lange leben müssen, fürchte ich....


23.06.2023, 18:14

...aber wie... meine aussichten sind wohl nicht rosig.., bin aber ein sehr sensibler mensch...

Kuppelwieser  23.06.2023, 18:01

Wieso ist das nicht euer Haus, zumal dein Geld darin steckt?

verreisterNutzer 
Fragesteller
 23.06.2023, 18:02

nein war immer seines, ich habe damals mein erspartes investiert, stehe aber nicht im grundbuch (war damals naiv...)

Kuppelwieser  23.06.2023, 18:12

Da habt ihr also Gütertrennung vereinbart. Das war natürlich schlecht!

verreisterNutzer 
Fragesteller
 23.06.2023, 18:12

wir haben schriftlich leider gar nichts vereinbart., es lief auf vertrauen... was er jetzt ausnutzen kann...

3 Antworten

Erste Anlaufstelle ist eine soziale Beratungsstelle. Gibt´s in jeder Stadt und Gemeinde.

Nicht das Sozialamt. Das würde evtl. erst später dran kommen.

Bei häuslicher Gewalt, und da fallen schon Beleidigungen und Bedrohungen darunter, ist die örtliche Polizei zuständig. Jede Polizeidienstelle hat eine Kontaktadresse zum entsprechendem Dezernat. Dort gibt es nach Anmeldung persönliche Beratung.

Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, könnte dann je nach deinem Gesundheitszustand auch das Sozialamt werden, wenn Du länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig bist.

Solange ihr verheiratet seid, besteht gegenseitige Unterhaltspflicht, soweit Leistungsfähigkeit besteht und selbst wenn eine Scheidung im Raum stehen sollte, wäre er bei Leistungsfähigkeit erst einmal zum Trennungsunterhalt verpflichtet.

Der würde dann natürlich entsprechend als Einkommen auf deinen Bedarf mindernd angerechnet.

Wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort.