Unterhaltsvorschuss Berechnung?

3 Antworten

Nun kann ich die Unterhaltszahlungen beim Antrag für den Kindergeldzuschlag nicht mehr rückwirkend gelten machen.

Verstehe ich nicht ganz...

Ausserdem wurde die Hälfte von dem Kindergeld das der 6 Jährige erhält, für den ich Unterhalt zahle, nicht mit angerechnet von der Unterhaltsvorschussstelle.

Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss immer ganz mitberücksichtigt. Daher ist der Unterhaltsvorschuss ja auch um die Hälfte des Kindergeldes geringer als der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.

Auch wird der 40%ige Aufenthalt bei mir nicht mit eingerechnet.

Dann hat sie doch eh keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn du das Kind zu 40% mit betreust?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei getrennt lebenden Eltern nur dann besteht, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt nicht leistet und der Mitbetreuungsanteil des anderen Elternteils unter 40 Prozent liegt. In einem konkreten Fall, in dem die Klägerin Unterhaltsvorschuss für ihre siebenjährigen Zwillinge beantragte, hatte der Beklagte die Leistung abgelehnt, da die Kinder gemäß einer familiengerichtlichen Vereinbarung 14-tägig beim Vater lebten und von ihm betreut wurden.

https://www.schierghofer.de/unterhaltsvorschussleistungen-koennen-bei-kinder-mitbetreuung-durch-anderen-elternteil-ausgeschlossen-sein/

Die Steuererklärung musst du machen! Denn du musst halt alles unternehmen um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Und das bedeutet eben auch, dass du eine Steuererklärung abzugeben hast, da mit einer Rückerstattung zu rechnen ist die dann wieder in die Unterhaltsberechnung einfließt.

Und bei einer Insolvenz hast du ja auch die Möglichkeit die Freibeträge zu erhöhen wenn du Unterhaltsschuldner bist.

Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:05

Nein die Rückerstattung fließt in die Insolvenzmasse

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Kessie1  18.04.2024, 21:07
@Boesi999

Kindesunterhalt VOR Insolvenz.

So läuft es in der Regel. Und wenn die Unterhaltsvorschusskasse derzeit zahlt, dann kann es auch sein, dass man sich die Steuererstattung gleich als Rückzahlung krallt. Da solltest du nochmal dringend mit der Unterhaltsvorschusskasse reden und dem Insolvenzverwalter.

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:06

Ausserdem liegt der Freibetrag bei 2400 Euro netto bei mir , ich verdiene 2200 netto

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Kessie1  18.04.2024, 21:18
@Boesi999

Bestand die Insolvenz denn VOR den Unterhaltsforderungen oder waren erst die Unterhaltsforderungen da und dann die Insolvenz?

Und wenn du 2200 EUR hast, aber im Prinzip ja nichts zurückzahlen musst, mangels Masse, dann müsstest du doch den regulären Unterhalt zahlen?!

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:25
@Kessie1

Die Insolvenz entstand vor der Unterhaltsforderung.

Da ich alleinerziehend bin, Kindergeldzuschlag erhalte und mir seit 2022 nicht mitgeteilt wurde dass ich etwas zahlen muss, ging ich davon aus dass dies richtig so ist.

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Kessie1  18.04.2024, 21:35
@Boesi999

Also sie bekommt seit 2022 Unterhaltsvorschuss und seitdem hat sich das Amt bei dir nie gemeldet? Na, die sind ja lustig :-(. Normalerweise stehen die doch umgehend vor der Tür! Die Regressforderungen der Unterhaltsvorschusskasse verjähren leider erst nach 3 Jahren (zum Jahresende)

Alleinerziehend und Kindezuschlag musst du getrennt von den Unterhaltsforderungen der anderen Seite betrachten. Und die Insolvenz ist dann auch noch mal eine andere Geschichte. Aber eben aufgrund der Freibeträge die man eben für Unterhaltsberechtigte hat, kann man ja schon alleine deswegen den Unterhalt (in der Theorie) zahlen.

Unterhaltsforderungen aus dem laufenden Unterhalt, die nach Eröffnung der Privatinsolvenz entstehen, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung in diesem Insolvenzverfahren. Hier droht weiterhin eine Einkommenspfändung! Hier gilt gegenüber den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreigrenzen sogar noch eine verschärfte Regelung: bei laufendem Kindesunterhalt besteht auf Antrag des Gläubigers die Möglichkeit, Ihr Einkommen bis auf den Sozialhilfesatz, der sich am Regelbetrag von ALG II orientiert, zu pfänden. Dem können Sie nur gegenübertreten, wenn Sie entsprechende Anträge stellen und sowohl Ihre gesamten Einnahmen, als auch Ihre gesamten Ausgaben offenlegen.

https://www.schulden-insolvenzberatung.de/az/privatinsolvenz-und-unterhaltsforderungen/

Du könntest jetzt also 2 Baustellen haben: Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses und Zahlung des laufenden Unterhaltes.

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:42
@Kessie1

Ja so ist es. Baustelle 1 wird wohl auf eine Ratenzahlung hinauslaufen. Baustelle 2 wird nun geleistet.

Gemeldet haben sie sich auch, ich habe auch regelmäßig meine Gehaltnachweise eingereicht. Aber es kam nie eine Aufforderung zum zahlen. Am meisten ärgert es mich, dass ich die Unterhaltszahlungen hätte angeben können, bei der Berechnung für den Kindergeldzuschuss...meiner Meinung nach. Ich werde wohl morgen mit einem Telefonat wohl viele Fragen klären können. Vielen Dank für Ihre Zeit

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Kessie1  18.04.2024, 21:46
@Boesi999

Also wenn nie eine Aufforderung zum zahlen kam, dann würde ich definitiv Widerspruch einlegen! Du bist ja keine Bank, so dass sie ihre Forderungen halt nach Belieben eintreiben können.

Und da du dich 40% und mehr um das Kind kümmerst ist eh fraglich, ob sie den Unterhaltsvorschuss zu Recht bezogen hat! Denn hier gibt es mittlerweile klare Urteile zum Thema.

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 22:09
@Kessie1

Nun wie ein Teilnehmer schon meinte, liegt die Verjährungsfrist bei 3 Jahren.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Zeit. Meine Bauchschmerzen sind vorüber. 😊

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Kessie1  18.04.2024, 22:11
@Boesi999

Auch wenn di Verjährungsfrist bei drei Jahren liegt, kann es ja nicht sein, dass man deine Einkommensunterlagen abfordert, aber nie Forderungen stellt und einem dann plötzlich einfällt, es gäbe doch was zu fordern.

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 23:56
@Kessie1

Wenn ich nun damit ankomme, dass er über 40% bei mir ist, ausserdem angebe dass sie in einer Wohngemeinschaft Lebt seit Jahren mit dem neuen Abschnittsgefährten, wird der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden können mit allen Konsequenzen usw.,

dies wird dann aber 1. auf dem Rücken von meinem Sohn und mir ausgetragen, indem darauf geachtet wird, dass es unter 40% Aufenthalt bleiben wird. Letztendlich kommen auch nur über 40% zusammen da er in den Ferien so gut wie immer bei bei ist. Freitag hol ich ihn 12.30 Uhr ab und bringe ihn Montag 7.30 Uhr in die Schule. Das sind zwar genau genommen 3 Nächte aber nicht wirklich 40%.

2. Dann kann sie vor Gericht dauerhaft den vollen Mindesunterhalt von 550,-abzüglich 125 ,-Euro anteilig einfordern.

Das wären dann statt 200,-Euro die ich derzeit anteilig zahlen muss 425 Euro. Ich werde morgen das Amt fragen ab welchem Betrag ich Unterhalt zahlen muss, damit ich nicht mehr auf sie angewiesen bin.

Im bestens Falle werde ich der Mutter anbieten vertraglich gebunden 302 Euro zu zahlen und sie die Unterhaltsvorschussleistung einstellt.

Es tut mir wirklich leid aber ich muss mit jedem Euro rechnen. Ich leiste mir so gut wie nichts. Ich versuche nur über die Runden zu kommen ohnen das wir am Gemüse oder Obst sparen müssen.

Das ist eine mega Ohrfeige auf einmal 3000 vor die Füße geklatscht zu bekommen. Zumal ich mich darauf gefreut habe ab August komplett zu einhundert Prozent schuldenfrei zu sein. Trotz der Nachzahlung vom Strom Anfang des Jahres von über 1000 Euro. Ich muss zum Glück nur die Hälfte zahlen obwohl ich ein 2-3 Mann ausahlt bin und der Vermieter 1-2 Mann.

Ich kann es mir einfach nicht immer gleich aus den Rippen schneiden.

Immer wieder kommt etwas neues.😄

Zumimdest hätte die Mutter damit einen Vorteil, sie hat dann ein ehrlicheres Leben und ich ich meine Ruhe und muss mich nicht nackt machen weder vor dem Amt wie hier im Netz. 😄

Werde wohl irgendwie mehr Stunden arbeiten müssen. Wenigstens habe ich die Möglichkeit.

Habe ich einen Denkfehler?

Danke an alle fürs zuhören.

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Kessie1  19.04.2024, 15:38
@Boesi999

Du hast 2 Kinder, ein Kind lebt bei dir, wofür du entweder Unterhaltsvorschuss bekommst oder regulären Unterhalt von der Kindsmutter.

Somit bist du einem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Dein Selbstbehalt liegt bei 1370 EUR. Und mit 2200 netto plus einer kleinen Steuererstattung von vielleicht 50 Euro im Durchschnitt, hättest du, selbst wenn du die Kilometer anrechnen kannst, genug um den Mindestunterhalt in Höhe von 426 EUR zu zahlen und liegst immer noch über dem Selbstbehalt.

Du kannst ihr natürlich irgendwas anbieten, aber darauf muss sie sich ja nicht einlassen. Und sie hat ohnehin Anspruch auf eine Neuberechnung alle 2 Jahre.

Mit den 40% könntest du durchaus recht haben. Die Entscheidung, ob du sie damit vielleicht rein reißt um die Unterhaltsschulden nicht zahlen zu müssen, liegt bei dir. Aber um des lieben Friedens willen würde ich es auch nicht machen.

So bitter es auch sein mag, aber die Gesetze sind nun mal wie sie sind. Und Gerichte sehen auch beim Unterhaltsschuldner kein Problem darin, dass man bis 48 Stunden die Woche arbeitet, wenn es der Hauptjob zulässt und sich dann noch einen Minijob nebenbei sucht.

In deinem Fall würde man allerdings wegen des 14 Jährigen davon Abstand nehmen, zumal du ja auch so den Mindestunterhalt für den 6 Jährigen zahlen kannst.

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Boesi999 
Fragesteller
 19.04.2024, 15:51
@Kessie1

Der Selbstbehalt hat sich auf 1450 Euro erhöht. Fahrtkosten von 600,- Tanken werden nicht angerechnet weil ich mit dem Zug fahren soll..über 2 Bundesländer verteilt liegt mein Weg. Ich könnte das zeitlich alles nicht schaffen mit dem Zug..Wäre nicht mehr flexibel ..egal. Ich habe heute mit der Stelle telefoniert. Meine Zusatzkosten werden nachträglich dem selbstbehalt angerechnet. Ich muss nun nur noch 2 von 5 Tagen in der Woche mit dem Zug fahren. Ich beantrage den Kindergeldzuschlag neu. Der sollte sich nun im besten Fall auf die volle Summe erhöhen. Wenn ich der Mutter 301 Euro überweise sind wir beide nicht mehr abhängig. Die Steuererklärung wird ab diesem Jahr gemacht. Dadurch wird sich dann die Nachzahlung ausgleichen lassen.

Es muss nur einmal alles neu geordnet werden.

Dankeschön

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Kessie1  19.04.2024, 16:02
@Boesi999
Der Selbstbehalt hat sich auf 1450 Euro erhöht.

Stimmt... schön aufgepasst :-).

Fahrtkosten von 600,- Tanken werden nicht angerechnet weil ich mit dem Zug fahren soll..über 2 Bundesländer verteilt liegt mein Weg. Ich könnte das zeitlich alles nicht schaffen mit dem Zug..

Und wenn du 600 EUR Fahrkosten absetzen willst, dann wirst du den Mindestunterhalt auch nicht erreichen können. Und um genau den geht es aber! Womit wir wieder bei der Steuererklärung wären! Eine Erstattung würde dann auch nicht dazu führen, dass du mehr Kindesunterhalt zahlen müsstest. Sollte es dann in die Insolvenzmasse gehen, dann ist das ja auch ein absehbarer Tatbestand, der irgendwann entfällt. Deswegen solltest du ja beim Insolvenzverwalter nachfragen, ob die Erstattung vorrangig wäre beim Kindesunterhalt um z.B. ein Teil der Schulden zu begleichen.

Und wenn sich die Mutter darauf einlässt, dann sieht die Welt auch schon wieder anders aus. Nur das setzt eben auch voraus, dass sie nicht so sehr auf den vollen Kindesunterhalt angewiesen ist. Und sie kann ihre Meinung dazu auch jederzeit ändern.

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bachforelle49  19.04.2024, 11:57

Warum ist denn - wie in der Fernsehwerbung immer suggeriert wird - mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen .. (?!) Ganz im Gegenteil: wenn er arbeitet, was aus seinen Ausführungen nicht ganz klar hervorgeht, kann er durchaus kräftig Steuer nachzahlen müssen, weil Kindesunterhalt nicht absetzbar ist, wenn es in Bezug zum Kindergeld bereits berücksichtigt ist

https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/unterhalt-von-der-steuer-absetzen.html

Da alle Kindergeld kriegen, wird das nichts mit dem Finanzamt - er sollte besser die reguläre Arbeit dran geben, dann profitiert er derzeit als Vater tatsächlich bei und vom Segen des "Staates" ..

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Kessie1  19.04.2024, 15:29
@bachforelle49

Wenn du alleine schon Fahrkosten hast, dann bekommst du eine Erstattung.

Der Unterhalt und die Steuer haben insofern etwas miteinander zu tun, dass auch eine Steuererstattung dem Einkommen zugeschlagen werden würde, genau wie eine Steuerrückzahlung abgezogen werden würde. Und als Unterhaltsverpflichteter muss man nun mal alles ausschöpfen was dazu führt, dass am Ende auch das Einkommen erhöht wird.

Das wäre auch so, wenn der Unterhaltsverpflichtete neu verheiratet wäre und mal einfach die Steuerklasse V nimmt um sein Einkommen zu minimieren. Auch das wäre nicht statthaft, bzw. man würde sein Einkommen dennoch mindestens mit Steuerklasse IV berechnen.

Du siehst also, deine Überlegungen haben nichts mit dem Ganzen zu tun!

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Wieso bekommst Du überhaupt einen Kinderzuschlag? Den bekommt man nur für Kinder, die im eigenen Haushalt leben. Dein 6-jähriges Kind lebt aber bei der Mutter.

Oder geht es um die Höhe des Kinderzuschlags für das 14-jährige Kind?

Leider hast Du Deine Frage nicht gut formuliert.

Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:14

Der 14 Jährige lebt seit 14 Jahren bei mir

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Roland Sperling  18.04.2024, 21:39
@Boesi999

Dann hat alles seine Richtigkeit. Der Kinderzuschlag wurde in der Vergangenheit nach dem Einkommen berechnet, dass Du in der Vergangenheit hattest. Und in der Vergangenheit hast Du eben keinen Kindesunterhalt für das zweite Kind gezahlt. aAso brauchtest du auch nur weniger Kinderzuschlag.

Wenn Du jetzt ab 2022 nachzahlen musst, verringert sich nicht rückwirkend Dein Einkommen der Jahre 2022 und 2023. Sondern dein JETZIGES Einkommen verringert sich.

Wenn die Unterhaltsvorschusskasse Zahlungen rückwirkend ab 2022 verlangt, dann geht das übrigens nur, wenn Du im Jahre 2022 schon mal eine Überleitungsanzeige des Jugendamts (Unterhaltsvorschusskasse) erhalten hast. Seit 2022 musstest Du also wissen, dass da möglicherweise noch was auf Dich zukommt. Warum hat die Berechnung überhaupt 2 Jahre gedauert? Kann es sein, dass das an Dir lag?

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:51
@Roland Sperling

Nun warum das so lange gedauert hat kann ich nicht beantworten. Ich habe fleißig jahrelang jeden Monat die Abrechnungen eingereicht. Es kam nie eine Eingangsbestätigung. Hätte ich mich nicht ab und zu telefonisch gemeldet um nachzufragen ob die Unterlagen eingegangen sind...Ich muss auch nur für Dezember 2022 einen kleinen anteil zahlen. Aber nun ja . Der Schock war erstmal groß. Genauso als die Horrornachzahlungen für die Stromabrechnung eintraf. Also kann ich ggf. ab jetzt die 3000 Euro "schulden" als Mehraufwand geltend machen bei der Berechung vom Selbstbehalt?

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 22:12
@Roland Sperling

Vielen Dank auch an Sie, für Ihre kompetente Antworten. Es hat mir sehr geholfen!

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Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:17

Ja letztendlich stellt sich die Frage ob ich den Kindergeldzuschuss rückwirkend fordern kann. Danke Ihnen auch!

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wenn ich das richtig lese, leben die Kinder auch getrennt, und auch die Mutter ist dann unterhaltspflichtig - das hättet ihr mit einem Deal prima ohne die Unterhaltsstelle abmachen können - die Klärung des Lebensmittelpunkts sollte in dem Kindesalter auf eine positive Kompromissbereitschaft aufbauen, sonst klappt das sowieso alles nicht

Boesi999 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:07

Nicht ganz, 14 jähriger sohn ist aus erster Beziehung, 6 Jähriger aus 2er Beziehung. Danke für die Anteilnahme!

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Boesi999 
Fragesteller
 19.04.2024, 15:37

Nein. Die Mutter von meinem ersten Sohn ist gestorben. Als die Trennung anstand hatte ich wegen Corona meinen Job verloren. Daher der Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle. Und wir sind überaus positiv eingestellt mit Sorge und Vorsicht unserer Kinder. Besser geht es nicht den Umständen entsprechend.

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