Unterhaltordnung Androhung mit Gericht?
Hey Leute
Also ich hab über meinen Anwalt gefragt ob ich noch Unterhaltsansprüche gegenüber meine Mutter geltend machen kann. Ich bin 22 und wohne noch bei meinem Vater.
Mein Anwalt meinte dann ja es geht und das er sich um alles kümmert.
Jetzt bekomme meine Mutter das Schreiben von ihm wo drin steht das es notfalls vor Gericht eingeklagt wird worüber meine Mutter jetzt sich derbe aufregt.
Ich hab mit ihr im Vorfeld darüber geredet und alles soweit abgeklärt, da sich ihre finanzielle Lage sich durch ihre Insolvenz nicht verschlechtern würde. Nur deswegen mach ich das jetzt.
Naja meine Frage ist einfach ob das normal ist das mit Gericht gedroht wird bzw ob sowas in einem Standart schreiben einfach mit drin steht und sie sich umsonst aufregt.
Danke schon mal für eure Antworten
2 Antworten
Unfreundliche Briefe schreiben und Drohungen sind Standard - je nach Anwalt.
Ob du tatsächlich Unterhaltsansprüche gegen die Mutter durchsetzen kannst, steht dabei auf einem ganz anderen Blatt.
Denn ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Der Unterhaltsanspruch errechnet sich aus dem bereinigten Netto beider Elternteile.
Da du mit 22 kein privilegiertes volljähriges Kind mehr bist, fällst du im Unterhalsrang auf Platz 4. Der Selbstbehalt der Eltern steigt auf je 1650 bereinigtes Netto. Vorrangige Anspruchsberechtigte, soweit vorhanden, gehen dir also vor.
Sollte deine Mutter die geforderten Auskünfte verweigern, dann wird erst Auskunftsklage erhoben. Sollte sie auch den dadurch errechneten Haftungsanteil verweigern zu zahlen, dann wird sie auf Unterhalt verklagt, wenn du das ok auch dazu gibst.
Ob ein Richter dem Ganzen dann vollumfänglich stattgibt, ist wieder eine völlig andere Sache und er bewertet es anhand der Gesamtumstände.
Kindergeld, vorrangige Leistungen wie BAföG und eigenes Einkommen wie die Ausbildungsvergütung (bis auf 100 Euro) werden angerechnet.
Ob und welcher Anspruch sich dann am Ende ergibt wird man sehen.
Und dein Vater muss selbstverständlich auch seine Unterlagen vorlegen!
Und "umsonst" regt man sich eher selten auf. Denn es sollte ja in erster Linie eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Die Haftungsanteile wurden bereits berechnet?
Weder deine noch die finanzielle Lage deiner Eltern wird in der Frage deutlich, daher kann man nicht passend beraten. Nur grundsätzlich:
Wenn die Mutter ohnehin am Kämpfen ist, finanziell zu überleben, sollte man nicht gnadenlos alles durchsetzen, was juristisch möglich ist. Zumal du mit 22 auch selbst für ein Einkommen sorgen kannst.
Es stellt auch einen Wert dar, mit den Eltern in gutem Verhältnis zu stehen und man hat noch Jahrzehnte zusammen.
Meine Mutter befindet sich zurzeit in einer Privatinsolvenz.
Da ich eh noch was mit meinem Anwalt klären musste hatte ich ihn einfach mal gefragt wie es mit Unterhalt aussieht da ich wahrscheinlich nächstes Jahr zum Ausbildungsbeginn ausziehen werde und da einfach Unterstützung Brauch um eine Wohnung etc finanzieren zu können.
Mein Anwalt hatte mir dann alles erklärt und meinte das meine Mutter vom Freibetrag hochgestuft wird in Höhe des Unterhalts und ihr unterm Strich genauso viel bleibt wie jetzt auch. Nur deswegen mache ich die Forderung geltend.
Naja mir geht hauptsächlich nur darum zu wissen ob es normal ist das da direkt auch zur not mit einem Gerichtsverfahren gedroht wird.
Das ich in dem Alter eigentlich schon für mich selber aufkommen könnte weiß ich nur war das die letzen Jahre aufgrund psychischer Erkrankung nicht möglich.
Ich wollte auch nicht das Verhältnis verschlechtern oder so, deswegen hatte ich ja im Vorfeld mehrere Male mit ihr drüber gesprochen und mir quasi ihr ok schon im Vorfeld eingeholt.