Unterhalt zahlungspflichtig oder nicht?
Guten Abend ich frage für eine Bekannte:
Peter war verheiratet und hat zwei Kinder (19) und (Jahre alt).
Peter hat eine neue Partnerin mit der er verheiratet ist und nun 3 Kinder hat (11) (9) und (5). Seine Ehefrau hatte eine eigene Konditorei ( während der Ehe selbstständig geworden) Konditorei 2021 verkauft der Ehemann war nicht selbstständig.
Peter ist seit 2021 arbeitslos und bekommt eine Zahlungsaufforderung von der familienkasse er soll gute 9.000€ zurückzahlen.
Frage: ist er Unterhaltspflichtig obwohl er zurzeit arbeitslos ist?
Wie ist die Rechtslage, wenn die Frau selbstständig ist, ist er es automatisch auch also muss er dann unterhalt zahlen?
Gibt es eine Möglichkeit, wenn er nicht drum rum kommt die Summe zu minimieren?
Vielen Dank für die Antworten
2 Antworten
die familienkasse hat nichts mit unterhalt zu tun. wenn er überzahltes kindergeld bekommen hat, muss er es dort zurückzahlen.
ab 18 müssen die kinder ihre ansprüche an unterhalt bei beiden eltern geltend machen. auch da ist papa weiter mit ihm boot. unterhalt ab 18 gibts so lange die kinder in schule oder ausbildung sind.
Dein Mann muss Unterhalt für die Vergangenheit zahlen, weil die Familienkasse den Unterhaltsvorschuss an das Kind geleistet hat. Offenbar gibt es einen Unterhaltstitel aus früheren Zeiten, wahrscheinlich als dieses Kind noch minderjährig war. Und offenbar hat Dein Mann auch früher schon keinen Unterhalt gezahlt. Ob er früher, also zu den Zeiten um die es hier geht, schon arbeitslos war, teilst Du nicht mit, spielt aber höchstwahrscheinlich auch keine Rolle. Denn Arbeitskosigkeit befreit nur dann von der Unterhaltspflicht, wenn sie nachweislich unvermeidbar ist. Dann müsste Dein Mann nachweisen, dass er trotz 20 Bewerbungen im Monat absolut gar nichts finden konnte. Nicht mal irgendeinen Hilfsjob.
Was die Mutter des Kindes beruflich macht, spielt überhaupt keine Rolle.
Es gibt leider auch keine Möglichkeit, die Summe zu reduzieren.
Richtig, vielen Dank. Es handelt sich wohl um das Jugendamt. Falls tatsächlich die Familienkasse Rückzahlungen verlangt, wäre es ein ganz anderer Sachverhalt. Dann würde die Forderung wohl darauf beruhen, dass der Ehemann zu Unrecht Kindergeld bezogen hat.
die familienkasse zahlt keinen unterhaltsvorschuss