können andere Gläubiger den lohn pfänden obwohl man unterhalt bezahlen muss bzw. schon bezahlt.
Hallo . Ich muss unterhalt zahlen für ein kind jetzt habe ich einen brief bekommen das es eine lohnpfändung gibt von einem anderen Gläubiger. Ist das möglich das einfach gepfändet werden darf obwohl ich unterhaltspflichtig bin und seit diesen monat unterhalt bezahle ? Mein verdienst liegt bei 1550 netto . Ich habe gelesen das sie bei mir nur ein paar euro pfänden dürfen ....zahle 225 euro unterhalt . Ich war die ganze zeit arbeitslos und wollte nichts bezahlen dann bekam ich diesen job . Wenn ich aber jetzt die anderen Gläubiger bezahlen soll und ihre wucher zinsen ....dann mache ich wieder arbeitslos bringt mir mehr . Kann mir jemand sagen ob es so ist das die an mein geld können.
12 Antworten
Für die laufenden Unterhaltszahlungen gilt der "Selbstbehalt (1000 Euro gegenüber minderjährigem Kind).
Bei der Rückzahlung von Schulden gilt der "Pfändungsfreibetrag des Schuldners. Für einen "Alleinsstehenden ohne Unterhaltsverpflichtung" liegt dieser bei ca. 1050 Euro und erhöht sich je nach Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen - wenn diesen tatsächlich nachgekommen wird (würde kein Unterhalt gezahlt werden, verbliebe der Pfändungsfreibetrag bei 1050 Euro...).
Da Du einer Person (Kind) Unterhalt leistest, liegt dein Pfändungsfreibetrag bei ca. 1450 Euro. Von deinem Lohn kann also alles gepfändet werden, was (nach Zahlung des Unterhaltes für das Kind) 1450 Euro übersteigen würde - bei dir dürfte das momentan nichts sein....
"... dann mache ich wieder arbeitslos bringt mir mehr..."
Dann müsstest Du mit entsprechenden Konsequenzen rechnen: Gegenüber minderjährigen Kindern besteht für den Unterhaltsverpflichteten eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", wonach er verpflichtet ist, alles ihm Mögliche zu tun, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind leisten zu können.
Würdest Du dich dem verwehren, könnte dir ein "fiktives Einkommen" angerechnet werden (das, was Du verdienen könntest, wenn Du denn wolltest...), nach dem der Unterhalt berechnet würde und ein entsprechender Titel gegen dich erwirkt werden.
Die sich aus diesem Titel anhäufenden Schulden unterliegen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren....
Es könnte auch veranlasst werden, dass dein Pfändungsfreibetrag auf "Sozialhilfeniveau" herabgesetzt wird...
Na also um das ging es mir . Aber hier wird etwas falsch verstanden , es geht nicht um den unterhalt den bezahle ich , es geht darum das die anderen mir noch das letzte hemd nehmen können. Es bringt mir nichts um 5 uhr aufzustehen und um 18 uhr nach hause zu kommen für 1000 euro . Meine Lebensqualität sinkt enorm und ich habe dann erhöhte kosten wie benzin und Nahrung . Das machen alleine schon 150euro mehrkosten aus ohne verschleiss vom auto . Das könnte nicht funktionieren wenn die glaubiger auch noch was bekommen würden. Aber unterhalt zahle ich da liegt auch keine Pfändung vor .
Lohnpfändungen werden nach dem "Windhundverfahren" abgewickelt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Nur Unterhaltsleistungen sind vorrangig. Wenn dann noch Spielraum für weitere Pfändungen bleibt, werden sie nach dem Eingang des Pfändungsbeschlusses in der Rangfolge bedient.
Ja abe worauf wird sich jetzt bezogen auf den selbstbehalt von 1050euro oder der tabelle wo sie nur 40 oder50euro bekommen ?
1550 netto
Dann sind bei einen Unterhaltspflichtigen 55,83€ pfändbar. Dem AG und den Pfändungsgericht ist natürlich die Unterhaltspflicht darzulegen.
Ist das Kind unter 3 Jahre, dann hätte auch die Mutter einen Unterhaltsanspruch und es wäre nix pfändbar.
Der Gläubiger kann diese 55 Euro pfänden und sich überweisen lassen. Nichts anderes bedeutet das.
Pfändbare Grenze liegt regulär bei ca. 1050 € . Zzgl deine Unterhaltszahlungen sind wir dann bei einem Freibetrag von 1275 - alles darüber hinaus darf gepfändet werden. Ja die können an dein Geld kommen -
"wucher" Zinsen? wenn man sich in deiner Situation befindet drückt man sich normalerweise nicht so aus als wären die Gläubiger an deiner Situation schuld...vereinbare eine Ratenzahlung, zahl deine Schulden und gut ist.
Übrigens steht dir der zusätzliche Freibetrag nur zu wenn du den seperat bescheinigen lässt. (Entweder durch einen Bescheid bei der Bank anzeigen (auch in ein Pkonto umstellen sonst steht dir GAR nichts an Freibetrag zu) oder wenn die Pfändungsbeträge direkt aus dem Lohn abgeführt werden dann deinen Arbeitgeber informieren)
Mir wurde gesagt vom gerichtsvollzieher wen ich unterhaltspflichtig bin bekommen die nur 28 euro laut mein Gehalt. Also ich bekomme manchmal auch nur 1450 ist unterschiedlich was die stunde angeht . Was hat er dann damit gemeint ? Weil du sagst sie können bis zum selbstbehalt gehe ...das hat mir der gerichtsvollzieher aber nicht gesagt . Vielleicht weist du was er damit meint.
Mir wurde gesagt vom gerichtsvollzieher wen ich unterhaltspflichtig bin bekommen die nur 28 euro laut mein Gehalt. Also ich bekomme manchmal auch nur 1450 ist unterschiedlich was die stunde angeht . Was hat er dann damit gemeint ? Weil du sagst sie können bis zum selbstbehalt gehe ...das hat mir der gerichtsvollzieher aber nicht gesagt . Vielleicht weist du was er damit meint.
Steht dir noch irgendein anderer Freibetrag zu ? Ich kann aus dem Text nichts dergleichen herauslesen. Für mich ist das nur Grundfreibetrag + Unterhaltszahlung. Alles was darüber hinausgeht kann gepfändet werden.
Warum hat mir der gerichtsvollzieher das nicht gesagt. In der Düsseldorf er tabelle steht aber auch das die anderen Gläubiger weniger bekommen . Das wird aber nicht so gerechnet mit dem freibetrag .
Was hat er dann damit gemeint ?
Es gibt eine Pfändungstabelle:
http://www.p-konto-info.de/downloads/pfaendungstabelle-2013-2015.pdf
Je nach Netto und Anzahl der Unterhaltsberechtigten gibt es da einen entsprechenden pfändbaren Betrag, der gilt, solange das Pfändungsgericht michts Anderes festlegt.
Danke für die tabelle . Wenn es jetzt da steht das bei einem kind die nur 40euro bekommen . Warum sollten die dann mehr bekommen obwohl es da steht .... da verstehe ich nicht . Du sagst z.b die können pfänden bei 1500 z.b bis 1050 wenn der u terhalt bezahlt ist . Aber in der tabelle steht das die nur 50 euro bekommen bei 1 unterhaltsberechtigen . Was stimmt den jetzt?
Genau deswegen sind Lohnpfändungen bei den Arbeitgebern so beliebt. Das ist sehr viel für den Unternehmer unnütze Arbeit, und er läuft Gefahr vom Schuldner und auch vom Gläubiger in Haftung genommen zu werden.
Da wirst du nicht lange auf deine Kündigung warten müssen.
Ein weiterer unpfändbarer Betrag ergibt sich aus dem § 850c II ZPO, den leider nur die wenigsten kennen. Wenn man auf Nummer sicher gegen will, sollte man daher den unpfändbaren Betrag immer anhand der amtlichen Pfändungstabelle errechnen.
Bei einer Lohnpfändung hast du bestimmt vorher schon viele Mahnungen bekommen.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, in wie weit dein Lohn gepfändet werden darf, aber so in etwa 250 - 300 € sind bestimmt drin. Denn dein Selbstbehalt beträgt laut Gesetzt nur gut 1000 €, der Rest kann gepfändet werden.
Genau so steht es in der tabelle . Aber was hat es dann mit dem eigenbedarf zu tun von 1050euro ? Wenn ich unterhalt bezahle danach bleiben mir mehr wie der selbstbehalt ....können die das jetzt auch haben bis zu dem selbstbehalt oder sind es nur die 53 euro .die mutter bekommt nichts das ist schon geklärt.