Unterhalt während der ersten Ausbildung?
liebe Community,
mich würde brennend interessieren ob mir in meiner ersten Ausbildung von meinen verheirateten Eltern Unterhalt zusteht (zzgl. Kindergeld). Ich habe im Juni 19 mein Abitur gemacht und bin momentan noch im Ausland. Geplant ist eine Ausbildung für Februar 2020 in HH. Nähe Hamburg möchte ich mit meiner Partnerin zusammenziehen um eine gute Anbindung zu haben (bevorzugt Wedel). Da die Mieten dort recht teuer sind und man diese ohne weiteres nicht so bewältigen kann kam mir diese Frage auf. Meine Eltern verdienen im Monat mehr als 10.000€ Netto, wie viel steht einem da als Unterhalt zu sobald man den Haushalt verlässt bzw. hat man überhaupt Anspruch auf Unterhalt ?
liebe grüße
5 Antworten
Dein Bedarf liegt bei 735,- Euro inkl. Kindergeld. Bei Kinder die nicht zuhause wohnen gibt es eine Pauschale in der Höhe. Da wird nicht mehr nach Einkommen der Eltern gerechnet. Dein Einkommen, abzüglich 100 Euro Pauschale wird ebenfalls vom Bedarf abgezogen.
Wedel ist ein relativ teures Pflaster in Hamburg. Da gibt es sicherlich günstigere Ecken...
Aber vielleicht geben euch die Eltern ja von sich etwas dazu, wenn sie sich das finanziell leisten können.
Auch könntest du mal das Ganze durch den BAB Rechner laufen lassen, wenn du dein genaues Nettoeinkommen bereits kennst.
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Während der Ausbildung hättest Du Anspruch auf Unterhalt. Allerdings müssen Deine Eltern Dir keine Wohnung bezahlen - Du hast ja Kost und Logis zu Hause.
Verhandle mit Deinen Eltern - vlt. tun sie ja doch.
Es käme darauf an ob dein Auszug notwendig ist oder nicht, denn eine Wohnung müssen sie dir nicht finanzieren, wenn es dir möglich wäre weiterhin bei ihnen wohnen zu bleiben !
Als Azubi oder Student der nicht mehr bei einem Elternteil wohnt stünden dir nach der Düsseldorfer Tabelle ( Unterhalt ) min.735 € im Monat zu, eigene Einkommen werden darauf aber angerechnet.
Sie müssten dir erst einmal dein Kindergeld von derzeit 204 € zukommen lassen, dann blieben nur noch 531 €, von deinen genannten 650 € Netto Vergütung würde in der Regel alles über 100 € als anrechenbares Einkommen angerechnet.
Diese 100 € sollen den evtl.berufsbedingten Aufwand decken, wie z.B. Fahrkosten und Schulmaterial, sollten diese 100 € die notwendigen Aufwendungen nicht decken, dann müsstest du das deinen Eltern nachweisen.
Es blieben dann also um die 550 € + 204 € = 754 € und du würdest in der Regel keinen Anspruch mehr haben, du müsstest dich dann mit deinen Eltern selber einigen oder sie beim Familiengericht auf einen höheren individuellen Unterhaltsanspruch verklagen.
Kannst dir aus dem Internet ja einmal die Düsseldorfer Tabelle suchen, danach würde dir bei 5101 € - 5500 € Netto ja schon ein Unterhalt von 844 € zustehen, abzüglich Kindergeld und anrechenbarem Einkommen.
du hast einen bedarf von 735 euro abzüglich lohn und kindergeld. die differenz müsste dann an beide eltern eingefordert werden.
da du 650 euro verdienst liegst du mit gehalt und kindergeld über dem bedarf und wirst keinen unterhalt mehr bekommen.
Deine Eltern sind dafür zuständig, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist. Aber dir so viel Geld zahlen, dass du dir eine teure Wohnung leisten kannst, das müssen sie nicht.
Weiterhin zu Haus bei deinen Eltern wohnen oder ein kleines WG-Zimmer – das ist zumutbar für dich.
Mit 650 € Netto-Gehalt plus Kindergeld liegst du bereits über dem Bedarf.
Wenn deine Eltern dir noch zusätzlich Geld geben – ok, aber Ansprüche auf zusätzlichen Unterhalt hast du nicht.
Durchschnittliche Studenten haben weniger Geld zur Verfügung als du und die schaffen das locker.