Unter welcher Führung wurde der Augsburger Religionsfrieden von 1555 geschlossen?
Hallo,
ich habe gedacht, dass es unter der Führung von Karl V. ablief, mein Tutor sagte mir aber das es Ferdinand I, also der Bruder von Karl war, der das alles leitete. Nun habe ich das Problem, dass mein anderer Tutor genau das Gegenteil behauptet und sagt, dass ich doch recht habe...
Hat hier jemand Ahnung? Laut Recherche würde ich eigentlich recht haben
4 Antworten
Du hast trotz allem recht, denn
Die Marionette war Ferdinand I. Er war persönlich bei den Verhandlungen anwesend.
Die Fäden in der Hand und damit die Führung inne hatte Kaiser Karl V.
Ohne ihn hätte Ferdinand zu nichts seine Zustimmung geben können.
Man darf annehmen, dass der Kaiser sehr ungern zu etwas stehen wollte, dass er so von Herzen ablehnte. Aber eben, die Politik zwingt einem manchmal zu solchen "Spielen".
Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen. Detail der Vertragsurkunde mit der Unterschrift und dem Siegel Kaiser Ferdinands I.
Ferdinand handelte in Vertretung und im Auftrag des Souverän.
Die Sitzung begann am 5.2. unter Führung Ferdinands . Kaiser Karl wollte nicht teilnehmen, er schob persönliche Gründe (sein Seelenheil) vor.
Am 25. September 1555 wurde das Gesetz dann beschlossen zwischen Ferdinand und den Reichsständen. Es wurde den lutherischen Reichsständen Rechte gegeben. Unter anderem hatte jetzt jeder Landesfürst zu entscheiden, ob seine Untertanen lutherisch oder katholisch sein sollten. Das normale Volk hatte wieder mal nichts zu bestimmen. Nun wurde man evtl. lutherisch, ob man wollte oder nicht.
Der Augsburger Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen1. Es war ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reichs, das den Anhängern der Confessio Augustana (eines Bekenntnistextes der lutherischen Reichsstände) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand1.
Oh okay, also war es doch Ferdinand und nicht Karl? Danke