Uni Klausur aus anderem Studiengang?
Wenn ich jetzt z.B. in einem Studiengang beispielsweise einmal die Mathematik 2 Klasur verhauen habe und anschliessend den Studiengang wechsel. Gilt dieser Fehlversuch auch beim anderen Studiengang wenn es in diesem auch ein Modul namens Mathematik 2 gibt. Der Studiengang hat dann aber beispielsweise eine andere Richtung als die alte. Wie würde das da laufen?
1 Antwort
Also das ich mich damit beschäftigt habe, ist schon lange her. Vielleicht gibt es da jemanden, der/die sich da sicherer auskennt. Deshalb hier die Halbwissenwarnung :)
Alle Fragen können, so viel ich das weiß, nicht abschließen geklärt werden, weil es dafür keine einheitliche Regelung gibt. Bildung ist ja bekanntlich Ländersache und dazu kommt, dass die Hochschulen sehr autonom sind und dir letztlich nur die Hochschule sagen kann, wie das bei denen abläuft und selbst dann ist das wohl nicht immer alles rechtlich sicher.
So viel ich weiß, ist es so, dass die Hochschule dir eigentlich keine Fehlversuche anrechnen darf, außer das wird irgendwie explizit in der Prüfungsordnung so geregelt. Bspw. steht das hier
https://www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung/haeufig-gestellte-fragen-zur-anerkennung/
Frage 23.
Oder hier
(unter fünftens)
Dem gegenüber steht, dass viele Hochschulen das gar nicht explizit regeln und ich bspw. auf Seiten wie diesen hier
https://bildungsrecht-verenkotte.de/anrechnung-anerkennung
auch schon häufiger gelesen habe, dass das Anrechnen von Fehlversuchen wohl nicht gestattet ist, da man ja a) nur Leistungen anerkennen kann (und ein Fehlversuch ja keine Leistung ist) und b) die Anrechnung antragsbezogen ist. Sprich, da wo nichts beantragt wird, darf man auch keine "Negativleistung" anrechnen.
Ein ähnliches Beispiel ist hier aufgelistet. Hier geht es aber um ein Studiengangwechsel.
https://openjur.de/u/448956.html
Zuletzt kann ich auch aus einer persönlichen Erfahrung berichten, dass eine Kommilitonin damals in meinem Studiengang auch dagegen geklagt hat, dass ihr eine nicht bestandene Prüfung angerechnet wurde, nachdem sie zu uns wechselte und eigentlich Leistungen anerkannt haben wollte. Obwohl das irgendwie in der Prüfungsordnung geregelt war, hat sie geklagt und Recht bekommen. Dabei wechselte sie die Hochschule, jedoch nicht das Studienfach.
Wie es bei dir sein wird, klärst du auf jeden Fall mit deiner neuen Hochschule.
Grüße