Ungeliebte, nahe Verwandte von Beerdigung fernhalten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es im Testament steht, wird es erst lange NACH der Bestattung bekannt, denn die Eröffnung eines Testamenters dauert.

Wenn eine Person nicht möchte, daß jemand auf deren Beerdigung kommt, kann sie das zwar schriftlich formulieren, aber da ein Friedhof ein "öffentlicher Raum" ist, kann man keiner Person den Zutritt zu diesem verwehren.

Man kann, gibt es eine Friedhofskapelle, in der die Trauerfeier stattfindet und die man für diese Zeit "mietet" (man zahlt ja für deren Nutzung in der Regel), diesen Personen den Zutritt verwehren, denn für die Dauer der Anmietung hat man das Hausrecht sozusagen.

Aber wenn jemand sich in der Nähe des Grabes aufhält, das kann man nicht unterbinden.

Du kannst niemanden verwehren auf eine Beerdigung zu gehen.

Du kannst den Termin verschweigen, nicht öffentlich machen... aber wenn sie es erfahren, haben sie ein Recht zu kommen.

dann teile denen das auch erst mit, wenn die person schon unter der erde ist. das werde ich bei meiner mutter auch so machen. deren doofe halbgeschwister werde ich auch erst nach deren beerdigung dann überhaupt informieren, wenn überhaupt. die haben uns auch nie im leben was geholfen usw.

wenn solche verwandte vom tod und der beerdigung erfahren, kannst du nicht einfach so auf dem friedhof eine art "hausrecht" ausüben und ihnen den besuch am grab verweigern. immerhin zeigt es einen rest mitgefühl trotz differenzen, dass sie dem verstorbenen am grab eine letzte ehre erweisen möchten.

es kommt natürlich darauf an, wie der todesfall publiziert/kommuniziert wurde. bei einer todesanzeige in der zeitung mit angabe der beisetzung gilt das als einladung für alle. dabei kann man ggf. "auf beileidsbekundungen am grab" verzichten.

es reicht doch, wenn es vor- und hinterher keine kontakte gibt. oder ggf. sogar das der anlass sein kann, das "kriegsbeil" zu begraben".

dreht es sich ggf. um erbschafts-streitereien? typisches konfliktfeld für verwandschaftsstreit.