Umzug! Kann mein Kind an der alten Schule bleiben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutlich kannst du das mit einer Sondergenehmigung durchsetzen - fragt sich nur, ob du ihm damit langfristig einen Gefallen tust...

Klar, er bleibt mit den Freunden und Klassenkameraden zusammen - aber was ist nach dem Unterricht? Bleibt er dann beim besten Freund, zum Essen, für die Hausaufgaben, zum Spielen? Oder beim Vater? Und schläft nur im neuen Zuhause? Wie läuft das dann am Wochenende? Sportverein? usw

Willst du ihn immer fahren (lassen) oder soll er den Bus/ Zug nehmen? Und funktioniert das bei euch? Hier würde ich kein Kind in dem Alter dazu zwingen, nicht für längere Strecken und nicht ohne die Möglichkeit, auch mal NICHT einzusteigen, wenn wieder eine bestimmte Art Fahrgäste unterwegs ist... Abgesehen davon, dass es sehr teuer und obendrein unzuverlässig ist.

Wenn du möchtest, dass er im neuen Wohnort Freunde findet, wäre es wahrscheinlich besser, ihn auch dort zur Schule zu schicken (falls der Umzug nicht nur eine vorübergehende Notlösung ist). Auch in dem Alter sind Kinder froh über ein bisschen Selbständigkeit - Freunde, natürlich nach Absprache aber trotzdem eben auch kurzfristig treffen zu können/ dürfen, ohne dass Taxi Mama sich bereiterklären muss, wegen zwei Stunden Spielplatz mindestens 40, wenn nicht sogar 80km zu fahren. Klassenkameraden zu euch nach Hause einladen zu können. Keine Angst zu haben, stundenlang irgendwo "ausharren" zu müssen, wenn er sich mal mit jemandem zofft...

Natürlich ist das alles weit weniger dramatisch, wenn sein Vater immer einspringen kann (und will) - aber dann solltet ihr überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn er auch dort WOHNT...

Solange sein/e Schulweg und Pünkltlichkeit gesichert sind, kann er am anderen Ende der Welt leben, das ist der Schule egal.

smiling987 
Fragesteller
 18.09.2014, 20:04

wenn das so ist, wäre das super!

danke für deine Antwort :)

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Wenn es in der gleichen Gemeinde ist, ist das normalerweise möglich. Natürlich werden dann KEINE Fahrtkosten erstattet.