Umzug in neue wohnung und stromanbieter mitnehmen?
hallo zusammen, ich habe ne neue wohnung. meine aktuell habe ich noch bis juni. die frage ist wie ist das mit strom? Kann ich jetzt direkt wechseln mit meinem stromanbieter oder läuft der noch bis juni in der alten wohnung? hat da jemand ahnung?
2 Antworten
Du musst auf jeden Fall, bevor du das erste mal irgendwie Strom in der neuen Wohnung nutzt, einen neuen Vertrag für die neue Wohnung mit deinem gewünschten Anbieter machen. Anderenfalls reicht es schon aus, nur einen Lichtschalter zu betätigen, dass du ein Vertragsverhältnis mit dem örtlichen Stromversorger an der Backe hast. Welches du dann kündigen musst, um letztendlich wieder bei deinem alten Versorger zu landen.
Das braucht man nicht ausprobieren, es gibt Fristen - und bei einem Neueinzug kann ich mir den Lieferanten bis zu 6 Wochen rückwirkend aussuchen.Da die Monopolstellung der regionalen Grundversorger durch die Liberalisierung des Energiemarktes nicht mehr gegeben ist, kann man auch nicht mehr durch konkludentes Handeln (also schlüssiges Verhalten - das was Du meintest) eine Vertragsbindung eingehen.
Die Aussage zu den Fristen in Deinem Link sind falsch. Du hast Unrecht und das Geschriebene bei Verivox auch!
Aber falls es Dich wirklich so brennend interessiert, dann kannst Du Dir gerne mal GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) durchlesen...
Nee, lass mal. Ich bin mit meinem Stromanbieter ganz zufrieden.
@aramis2907, deine Aussage ist nicht ganz richtig. lt. Strom-GVV § 2 kommt durch die Entanhme von Strom tatsächlich ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu stande und er kann den Strom somit dem Nutzer in Rechnung stellen.
Natürlich kann bei Einzug der Fremdlieferant rückwirkend den Strom anmelden und der Grundversorger muss zustimmen ... Aber rein rechtlich hat TreudoffeTomate recht.
§ 2 Vertragsschluss ...
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Elektrizität aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen begründet hat.
Du kündigst und bist raus, sobald Du umgezogen bist. Die meisten wollen eine Ummeldebestätigung haben.
Am neuen Wohnort machst Du einen neuen Vertrag mit wem auch immer.
So ein Blödsinn.