Umtauch beim Juwelier nicht möglich?!

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Der Juwelier hat euch doch angeboten, die Rige zurückzunehmen und sich für den Gutschein bei ihm etwas anderes zu kaufen?

Das war schon sehr kulant, denn einwandfreie Ware muß er keinesfalls zurücknehmen, weil sie plötlzich "nicht so sind, wie wie sie haben wollen" :-(

Warum sollte er auch nach seinem Aufwand eurer Beratung das "Geschäft" (was denkt ihr, hat er bei 72 EUR für zwei Ringe an euch "verdient"?) platzen lassen :-O

Es gibt kein Umtauschrecht, nur eine Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertägen (Versand- oder Onlinehandel).

Auf eure Rechtsunkenntnis muß er euch nun nicht extra noch hinweisen - ihr konntet allenfalls fragen, ob ihr sie nach 1 Woche Probetragen zurückbringen dürft.

Ales im rechtlichen Rahmen - wenn er nur solche Kunden hätte wie euch, wäre er schnell pleitet :-)

G imager761

Du willst sie nicht umtauschen sondern zurückgeben. Ein Rückgaberecht gibt es in dem Sinne in DE nicht. Sowas ist Kulanz und zB. bei Mediamarkt "Kundenfreundlichkeit". Kleinere Läden wie Juweliere haben da viel weniger Spielraum. Das mit dem Gutschein ist schon ein sehr gutes Angebot zu dem ich euch raten würde!


Achtung! Es gibt ein "Rückgaberecht", das gilt jedoch nur bei "Fernabsatzverträgen" wie zB. Onlinekäufe. Dort siehst du die Ware nicht bevor sie bei dir ankommt und deshalb kannst du sie binnen 2 Wochen zurückschicken.


Das alles natürlich ohne Gewähr weil sich Gesetze immer mal ändern können :-)

Hallo

Eim gesetzliches Umtauschrecht/Rücktrittstrecht (14 Tage) einwandfreier Ware gibt es nur bei Fernabsatzgeschäften (Internet, TV, Versandhaus,.. und Haustürgeschäften (Haustür, Stände in der Stadt,...) Hier kannst Du die Ware (vor Kauf) ja nicht in Augenschein nehmen und anprobieren.

Im stationären Handel ist es Kulanzsache. Denn hier kannst Du es vorher anprobieren/im Augenschein nehmen. Und das habt Ihr ja gemacht.

In der Regel macht der Händler/die Ketten das aber aus Kulanz, solange es kein Maßanfertigung/Spezialanfertigung/spezieller Artikel/... . ist Die Ware muss einwandfrei sein und in der regel originalverpackt sein bzw bei Kleidung die Ediketten/Preischilder dran sein. Allerdings hat das Geschäft/die Kette die Wahl, ob es Dir einen Gutschein gibt oder das Geld auszahlt.

In der Regel orientieren sich der stationären Handel an den 14 Tagen beimFernabsatzgeschäft.

Bei den großen Ketten wie Media Markt, STaturn, Esprit,...ist es oft kein Problem sein Geld wieder zubekommen. Doch nur weil diese so kulant ist(/sind) und den Kunde das Wahlrecht (Gutschein/WAre oder Geld) einräumt , müssen das nicht anderen auch machen.

Die meisten machen das nicht, den wenn Sie schon kulanterweise umtauschen, wollen Sie natürlich das der Kunde das Geld bei ihnen ausgibt. Ist ja auch verständlich.

Der Einzelhandel/Der Händler/Die Verkäuferin muß auch nicht darauf hinweisen, daß er nicht umtauscht bzw. bei Umtausch nur einen Gutschein gibt. Das gehört in gewissen Sinne zum "Allgemeinwissen" . Und ist auch regelmäßig Thema in Zeitungen/Magazinen/..

Ihr habt die Ringe Euch vorher beim Juwelier ausrreichend anschauen können und diese dort probieren können. Und bei "hohen" Beträgen sollte man nochmal zusätzlich überlegen. Wenn einen die Ware später nicht mehr gefällt oder man was schöneres / günstigeres gefunden hat, dann hat man halt Pech gehabt.

Mal abgesehern davon stimmt deine Aussage nicht so ganz. Umtausch war ja möglich . Nur wollten sie Euch nicht das Geld auszahlen und Euch einen Gutschein ausstellen. Das ist keine Ablehnung eines Umtausches.

Anne

Das handhaben viele Juweliere so. Also wenn ich mir Schmuck kaufe, sehe ich doch was SAche ist. Was ich will oder nicht, das überlegt man sich vorher. Anders wäre es, wenn sich die Ringe ohne Grund verbogen hätten.

da ihr bei den juwelier gekauft habt und so die ware vor dem kauf gesehen habt, habt ihr kein recht auf umtausch und geldrückgabe.

"sind nicht so, wie wir sie haben wollten" ist kein argument auch wenn es die falschen sind.

das sie euch die rücknahme und einen gutschein anbieten, ist kulanz des geschäfts. darauf hinweisen müssen sie nicht.