Umschulung - darf ich jetzt nie mehr in meinem alten Beruf arbeiten!?

7 Antworten

Ob Du Dich dem Arbeisamt gegenüber verpflichten musst, kann ich Dir nicht sagen. Ich habe eben Tante Google gefragt und es war mir zu mühselig alles zu lesen, da ich es auch nicht mehr brauche, bin schon in Rente.

www.arbeitsagentur.net/Umschulung/umschulung.html

Ich habe nur Umschulung eingegeben. Du kannst da eine Menge nachlesen. Du solltest Dich vorher wirklich gut informieren, da die Leutchen bei den Ämtern häufig ziemlich unwissend sind und die Vorschriften nicht unbedingt gut kennen.

Es kann ja auch mal sein, dass jemand seine frühere Arbeitsfähigkeit wiedererlangt und was dann, soll er nur weil er inzwischen eine Umschulung gemacht hat, seinen alten Beruf nicht mehr ausüben dürfen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

Ich wünsche Dir viel Glück

Gruß Inga

Eine Umschulung setzt voraus, dass Du in Deinem bisherigen Beruf definitiv nicht mehr arbeiten kannst (aus gesundheitlichen Gründen oder weil es keine Stellen mehr in diesem Beruf gibt etc...). Gäbe es "Hilfsmittel", den erlernten Beruf weiterhin auszuüben (in Deinem Fall spezielle Bildschirme o.ä.) würde vermutlich keine Umschulung finanziert werden. Ebenso, wenn Du mit Deiner Ausbildung in einem anderen Berufszweig arbeiten könntest.....

Niemand allerdings dürfte Dir "verbieten", auch nach einer Umschulung wieder im alten Beruf zu arbeiten wenn sich ein Arbeitgeber finden würde.....

Eine Umschulung, welche vom Arbeitsamt gefördert wird, bekommst Du ja nur, wenn Di in Deinem erlernten Beruf entweder keine Arbeit mehr findest oder Du eben aus gesundheit-lichen Gründen dort nicht mehr arbeiten kannst. Findest Du nun in Deinem erlernten Beruf dennoch wieder Arbeit (nach Deiner Umschulung) und stellst dann nach einiger Zeit fest, dass es nun wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr klappt - dann kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass vom Arbeitsamt entsprechende Rückfragen kommen. Ganz nach dem Motto: "Warum finanzieren wir Ihnen eine Umschulung, Sie arbeiten aber dennoch im erlernten Beruf weiter, obwohl Sie wissen, dass dies gesundheitlich nicht mehr klappt."

Wohl gemerkt - eine Rückfrage bei erneuter Arbeitslosigkeit wegen gesundheitlicher Probleme kann vom Sachbearbeiter kommen, muss aber nicht.

Bei einer Umschulung, welche vom Arbeistamt finanziert wird, verpflichtet man sich sehr wohl nicht mehr in seinem alten Beruf zu arbeiten, da man sonst die Hälfte der Umschulungskosten zu tragen hat (Bei mir waren es 16.000, das wären dann also 8.000). Soviel weiss ich da ich dies gemacht habe und diesen Zettel unterschrieben habe ;)

Was ich allerdings nicht weiss und wonach ich eigentlich gesucht hatte, war, ob es dafür eine Verjährungsfrist gibt.

in deiner andren frage wolltest du noch studieren.. jetzt willst du wg. augenproblemen nicht mehr im büro arbeiten und sitzt vor dem rechner.. es geht mich nicht san, wo da ein zusammenhang besteht oder eben auch nicht, aber wenn das amt eine umschulung bezahlt, dann nur, wenn der alte beruf WIRKLICH nicht mehr ausgeübt werden kann und nicht nur "kaum" oder "manchmal nicht".....