Umsatzsteuer oder gewerbesteuer?

1 Antwort

Bist du als Prostitutierte unterwegs: Gewerbe

Sonst sind es Schenkungen, 20.000 innerhalb von 10 Jahren sind steuerfrei.

Bei der Beurteilung ob du ein Gewerbe hast kommt es darauf an ob das erhaltene Geld für eine etwaige Gegenleistung fließt. Ich würde dies erstmal bejahen.

Da dass er mehr ist als das was dir das Finanzamt steuerfrei erlaubt wollte ich mal fragen ob jemand weiß unter welche Steuer das fällt damit ich diejenige entsprechend anmelden kann.

Also einmal alles

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

An sich wäre das ja glaube ich Umsatzsteuer aber dadurch dass ich auch contentöte bin und dadurch ein wenig Geld verdiene könnte das dann auch unter Gewerbesteuer fallen?

Du bist was?

So oder so solltest du dir dringend ein Existenzgründerseminar gönnen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

JackyTheRatsy 
Fragesteller
 10.05.2024, 07:38

Was ich meinte ist ob das Geld das mir diese Person gibt unter eine andere Steuer fällt als das was ich als Content Creator verdiene

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anTTraXX  10.05.2024, 07:53
@JackyTheRatsy

Das kommt darauf an warum du das Geld bekommst, sie wie ich das in meiner Antwort schrieb

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JackyTheRatsy 
Fragesteller
 10.05.2024, 07:56
@anTTraXX

Also ich bekomme das Geld ganz normal. Nicht über meine Seite. Einfach so aufs konto

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