Umhergehen und Sachen „klauen“?

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Das Umhergehen und das Entwenden von Gegenständen, selbst wenn diese später zurückgegeben werden, stellt gemäß § 242 StGB einen Diebstahl dar und ist strafrechtlich verboten. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen temporärem und permanentem Entwenden. Die von Ihnen beschriebene Handlung ist rechtlich nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher empfehlenswert, von solchen Aktivitäten Abstand zu nehmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

AnimeGirlSakura 
Fragesteller
 30.04.2024, 19:44

Aber es sind doch Aktivitäten im Dorf und man gibt es ja wieder zurück.Wenn etwas weg ist,kann man natürlich anzeigen.Aber ist das denn illegal?

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WeihnachtsPapa  30.04.2024, 19:45
@AnimeGirlSakura

Das Entwenden von Gegenständen, auch wenn sie später zurückgegeben werden und Teil einer lokalen Tradition sind, kann juristisch als Diebstahl gemäß § 242 StGB bewertet werden, da es sich um eine widerrechtliche Zueignung fremden Eigentums handelt. Ferner könnte dieses Verhalten auch als Unterschlagung nach § 246 StGB qualifiziert werden, wenn die Rückgabe der Gegenstände nicht sicher oder beabsichtigt ist. Die Teilnahme an solchen Aktivitäten ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich abzusichern und die Einwilligung der Eigentümer einzuholen, bevor Gegenstände entwendet werden, selbst zu traditionellen oder festlichen Anlässen.

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Holzbiene2024  30.04.2024, 19:55

Wieso Diebstahl? Das sind Fundsachen, die zum temporären Fundbüro gebracht werden, wo der Eigentümer sie wieder ausgehändigt bekommt.

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