Darf man um 20:45 mit 15 Jahren ins Kino?

8 Antworten

Der Kinobetreiber darf euch nicht reinlassen, da die Filmvorführung nach 22 Uhr endet.

Nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürft ihr in eine Vorstellung mit 15 Jahren welche nach 22 Uhr endet.

Irgendeine schriftliche Erlaubnis oder Vollmacht, wie hier von anderen erwähnt wurde, reicht nicht aus.

Siehe JuSchG §11 Abs.3:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html

Kino: unter 16 - bis 22 Uhr Film muss um 22 Uhr zu Ende sein.

So stand es auf einer Website die das Jugendschutzgesetz zusammengefasst hat.

Also wie da schon steht, wenn der Film um 22 Uhr zu Ende ist, könnt ihr dort rein.

Nein dürft ihr nicht. Die Vorstellung - egal ob mit oder ohne Werbung muss um 22 Uhr zu Ende sein.

Wenn ihr länger bleiben wollt müsst ihr einen Erziehungsberechttigten mitnehmen.

der Film wäre nach der nettospielzeit nich um 22Uhr fertig sondern erst um 22:15 da kommt aber ja noch das vorprogramm, das dauert auch nochmals ca 15-20min. dann wäre es nach 22:30. also dürft ihr nicht mehr in den film. und das hat jetzt NIX damit zu tun, das der Film ab 12 ist. 

14-16 bis spätestens 22Uhr

16-18 bis spätestens 0:00uhr

ab 18 natürlich egal

Wenn ihr eine Kopie der Ausweise eurer Eltern und eine schriftliche Erlaubnis von denselben mitbringt, dann schon.

uncutparadise  27.02.2016, 19:58

Da sagt das JuSchG was anderes.

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