Mit 13 in einer Spätvorstellung im Kino

11 Antworten

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Wenn der Film ab 0, 6 oder 12 ist, darfst du mit Unterschrift deiner Schwester und in ihrer Begleitung rein. Geht ja nur um die Uhrzeit, nicht um die Umgehung der Altersbegrenzung.

Laut Gesetz müssen Kinder bis 14 ab 20 Uhr eine erziehungsberechtigte Person dabei haben

Bitte Gesetze RICHTIG lesen. KInder bis 14 müssen ab 20.00 in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person ab 18 sein, die die Genehmigung der Erziehungsberechtigten hat. Dann ist auch die Uhrzeit egal, solange der Film ab 12 ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit dem Thema und den Be

Bei einigen Antworten gruselt es ja einen. Laut Gesetz darfst du es nicht und deine Schwester ist nicht erziehungsbeauftragt und in den wenigsten Fällen personenberechtigt. Ob ihr in den Film gelassen werdet, steht auf einem anderen Blatt. Wenn keiner das Alter kontrolliert, dann ist es so. Du musst mindestens 16 sein, wenn die Vorstellung nach 0 Uhr endet.


uncutparadise  14.09.2014, 22:27
Bei einigen Antworten gruselt es ja einen

Das geht mir bei Deiner nicht anders...

und deine Schwester ist nicht erziehungsbeauftragt

Mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten wird sie aber erziehungsbeauftragt und kann ihre Schwester in einen Film ihrer Altersstufe auch nachts mitnehmen.

Aber selbst mit dieser muss man mindestens 16 sein.

auch nicht.

Ja, unsere Gesetze sind in der Tat oft nicht leicht lesbar

Das JuSchG ist eigentlich recht eindeutig, § 11 bildet da keine Ausnahme. Einfach in Ruhe durchlesen ;-)

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Appelmus  14.09.2014, 22:32
@uncutparadise

Natürlich ist ein Gesetz bzw. ein Paragraph an sich recht eindeutig. Das schließt jedoch nicht aus, dass es innerhalb mehrerer Gesetzesgrundlagen, die greifen könnten, auch mal zu Irrtümern und Verwechslungen kommen kann, gerade wenn man berufsbedingt mit unzähligen Rechts- und Gesetzestexten arbeiten muss.

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Eichbaum1963  15.09.2014, 00:19
@uncutparadise

@uncutparadise, @Appelmus hatte seinen Irrtum doch schon bemerkt. ;)

Das JuSchG ist eigentlich recht eindeutig, § 11 bildet da keine Ausnahme. Einfach in Ruhe durchlesen ;-)

Eben!^^ Und dann wirken lassen. :) Aber sind wir doch ehrlich: manche Gesetzestexte sind doch gewaltig verschwurbelt geschrieben - mögen wir beide und einige Andere da durchblicken - nur wie sieht es mit der Mehrheit aus??

Und nicht selten beschäftigen uneindeutige Aussagen dort, dann die Gerichte, nicht gerade beim JuSchG aber z. B. häufig bei der StVO, dem SGB, etc.

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Eichbaum1963  13.09.2014, 19:54
und deine Schwester ist nicht erziehungsbeauftragt ...

Kann sie aber werden - durch Beauftragung seitens der personensorgeberechtigten Person. ;)

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Appelmus  13.09.2014, 20:01
@Eichbaum1963

Das stimmt natürlich, davon bin ich jetzt allerdings aufgrund fehlender Informationen nicht ausgegangen. Es würde aber nichts daran ändern, dass das Alter 13 und nicht 16 beträgt.

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Eichbaum1963  13.09.2014, 20:33
@Appelmus

Nö, dazu muss er keine 16 sein, wie kommste darauf? Worauf beruht dein Rechtsirrtum?

In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gibt es keine zeitlichen Beschränkungen mehr - nur die FSK-Vorgabe gilt es auf jeden Fall einzuhalten.

http://www.beluga-kino.de/cp/fsk.html

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Appelmus  13.09.2014, 20:43
@Eichbaum1963

Du hast recht. Mein Rechtsirrtum belief sich in der Tat auf § 11 Abs. 3 in Verbindung mit der "0 Uhr - Frist" bei Minderjährigen.

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Eichbaum1963  13.09.2014, 23:35
@Appelmus

Ja, unsere Gesetze sind in der Tat oft nicht leicht lesbar - die muss man sich dann 5 mal durch die Augen jagen, bis das Hirn druchblickt. :D

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suessesusi97  13.09.2014, 19:41

Du musst mindestens 16 sein, wenn die Vorstellung nach 0 Uhr endet.

neee, da muss man mindestens 18 für sein. Sonst muss die Mutti mit.

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Appelmus  13.09.2014, 20:00
@suessesusi97

Die erziehungsbeauftrage bzw. personenberechtige Person habe ich an dieser Stelle auch nicht ausgeschlossen. Aber selbst mit dieser muss man mindestens 16 sein.

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Eichbaum1963  13.09.2014, 20:36
@Appelmus
Aber selbst mit dieser muss man mindestens 16 sein.

Kurz und knapp: Nein!

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Mit einer Person aus der Familie darfst du so lange draussen sein wie du willst


PatrickLassan  13.09.2014, 19:29

Draußen sein darf er, solange seine Eltern es erlauben.

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Du darfst nur ins Kino, wenn du eine erziehungsBERECHTIGTE Person bei dir hast. Das ist in der Regel nicht die Schwester, sondern Vater oder Mutter, vielleicht auch noch Oma oder Opa. Oder bist du Waise und wirst von deiner Schwester groß gezogen?


PatrickLassan  13.09.2014, 19:33

Das steht in § 11 Abs.3 JuschG anders:

Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
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suessesusi97  13.09.2014, 19:36
@PatrickLassan

Eben!** erziehungsbeauftragten Person** - das ist in der Regel NICHT die Schwester. Sondern Vater oder Mutter. Wer lesen kann .......

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Eichbaum1963  13.09.2014, 19:51
@suessesusi97

Wer lesen kann ...

... ist klar im Vorteil - vor allem wenn er es richtig kann. Ergo: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.^^

Warum steht hier wohl:

personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person??

Wenn dies beides das Gleiche wäre, würde es sicher nicht so da stehen.

Fazit:

  • die personensorgeberechtigten sind in der Regel die Eltern.
  • erziehungsbeauftragte Person aber, kann jede Person über 18 sein. Wenn diese eben die Beauftragung der Personensorgeberechtigten hat.
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uncutparadise  14.09.2014, 22:30
@suessesusi97
erziehungsbeauftragten Person... wer lesen kann...

der lese sich im JuSchG § 1 durch: "ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt" ist recht einfach zu verstehen oder ?

Eine Schwester ab 18 kann mit Erlaubnis der Eltern also die Erziehungsbeauftragung der kleinen Schwester übernehmen und die Uhrzeitbeschränkung aufheben.

Wenn man schon andere oberlehrerhaft vor den Kopf stößt, sollte man es auch selbst richtig wissen !

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Eichbaum1963  15.09.2014, 00:25
@uncutparadise

Sie ist inzwischen so schweigsam die Susi. ;)

Aber es ist in der Tat bezeichnend, dass so einige partout auf ihrem Rechtsirrtum beharren, obwohl sie sogar schon durch den Gesetzestext eines Besseren belehrt wurden.

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