Überweisung an gewerblichen Anbieter bei Kleinanzeigen sicher?
Hallo,
für gewöhnlich würde ich bei Kleinanzeigen nie eine Überweisung tätigen. Einfach zu unsicher. Nun bin ich auf einen seriös erscheinenden Juwelier gestoßen, der auch als gewerblicher Anbieter verzeichnet ist, jedoch nur Überweisungen annimmt. Dies wundert mich logischerweise sehr.
Weiß jemand wie die Rechtslage hier ausschaut?
Bei meiner Nachfrage inwiefern meine Überweisung denn abgesichert wäre, kam folgende Aussage „Sie haben bei uns ganz normal die gesetzliche Gewährleistung .
wir sind ein gewerblicher Händler .
was soll abgesichert sein ?
Mit freundlichen Grüßen“
Danke im Voraus für Antworten.
3 Antworten
Auch Händler bieten inzwischen PayPal etc. an.
2024 zahlt der normale Menschenverstand nicht mehr per Überweisung. Und abgesichert ist da dann gar nichts. Das Geld ist weg.
Und Konten bei Kleinanzeigen werden massenweise gehackt.
Naja du hast ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen.
Ebenfalls hast du 1 oder 2 Jahre (weiß es nicht mehr genau) Gewährleistung.
Du schließt einen Kaufvertrag und leistet Vorauskasse.
Das ist bei unbekannten Verkäufern immer etwas "gefährlich".
Eine Absicherung als solches gibt es nicht.
Doch, man kann über Paypal zahlen - da kriegt man sein Geld zurück, wenn die Ware nicht kommt oder nachweislich beschädigt ist.
Davon wird aber der Kaufvertrag nicht berührt.
Diese "Absicherung " des genannten Zahlungsdienstleisters ist nichts anderes als ein Marketinginstrument.
Vereinfacht ausgedrückt: wenn der Zahlungsdienstleister Geld erstattet,. wird ein Anspruch vermutlich nicht geprüft.
Es gibt genug Käufer, die dadurch auf die Nase fallen = Geld erstattet bekommen, während sie zahlungspflichtig bleiben.
Dann schreib dem Händler, dass Du Vorauskasse nur über PayPal machst.
Ansonsten Kauf auf Rechnung - dann hat er das Risiko, dass Du nicht zahlst.
Das ist mit Sicherheit alles andere als "blöd", da genannter Zahlungsdienstleister nur Pseudosicherheiten (an)bietet.
Unsinn - der Händler kann nur Geld verlangen, wenn einwandfreie Ware geliefert wurde.
Es sind 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung - aber die nutzen nichts, wenn die Ware nicht ankommt und die Bezahlung per Überweisung erfolgte.