Überstunden bei einem 450 Aushilfe Job?

6 Antworten

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

wie z.B. hier: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Wichtig zu wissen
Als „ nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Überschreitet dein Verdienst die durchschnittliche Grenze von 450 Euro gelegentlich und nicht vorhersehbar, bleibt dein Minijob bestehen. 

Gelegentlich heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum. Als nicht vorhersehbar gilt - wie in deinem Fall - z.B. die Krankheitsvertretung. Der Jahresverdienst kann so auch mehr als 5.400 Euro betragen. Ausgezahlt werden diese Überstunden dann mit der laufenden Gehaltsabrechnung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Von Experte Familiengerd bestätigt

Bei einer Krankheistvertretung handelt es sich in der Regel um ein unvorhergesehenes Überschreiten, es sei denn, die krankheitsbedingte Abwesenheit war vorher bekannt (OP zum Beispiel). Bis zu drei Mal in zwölf Monaten darf die Grenze von 450 Euro unvorhergesehen überschritten werden, ohne, dass der Mehrverdienst in den folgenden Monaten ausgeglichen werden muss.

Kurz: Wenn du kurzfritig eingesprungen bist, sind aucvh 600 Euro kein Problem.

Auch bei geringfügiger Beschäftigung im Rahmen eines 450 Euro Minijobs darf die Verdienstgrenze von derzeit max. 450 Euro in besonderen Ausnahmefällen mal überschritten werden , wenn :

- die Überschreitung aus nicht vorhersehbaren Umständen resultierte .

- es solche Überschreitungen insgesamt nicht häufiger als etwa 3 × pro Kalenderjahr gibt

- diese Überschreitungen nicht "erheblich" sind ( wobei der Gesetzgeber da keine klare Grenze zieht )

- diese Überschreitungen nicht an mehreren , direkt aufeinanderfolgenden Monaten auftreten , womit sie dann doch noch als "absehbar" eingestuft werden könnten .

Sind diese Kriterien erfüllt , bleibt es dem Arbeitgeber dann sogar auch noch selbst überlassen , ob er das Gehalt aus der Mehrarbeit auszahlt , oder ob er es zeitnah im Rahmen bezahlter Freizeitgestellung binnen ca. 6 Wochen im Nachgang "abbummeln" lässt .

Familiengerd  07.04.2022, 16:25
pro Kalenderjahr

Nein, nicht pro Kalenderjahr, sondern innerhalb eines 12-Monate-Zeitraums.

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Nein, sie dürfen auch nicht auf den nächsten Monat ausgezahlt werden. Faktisch ist das entweder Steuerbetrug oder Schwarzarbeit bin mir aber nicht sicher welcher der beiden Fälle zutrifft denn offiziell darf ein 450€ Job auch nur 450€ verdienen da Minijobs eben nicht steuerpflichtig sind.

peterobm  07.04.2022, 15:07

klar dürfen die im nächsten Monat ausbezahlt werden.

im nächsten Monat kommt er grad mal auf 350€, da sind 100€ Differenz

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Backkuenstlerin  07.04.2022, 15:11

Das stimmt so nicht!

Man darf in einem Monat auch mal mehr als 450,- € verdienen, wenn man in einem oder mehreren anderen Monaten insgesamt entsprechend weniger verdient.

Man darf im Jahr insgesamt nicht mehr als 5400,- € verdienen.

Diese Information habe ich von einem Steuerberater bekommen.

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Familiengerd  07.04.2022, 16:31

Das ist weder Steuerbetrug noch Schwarzarbeit.

Die Einkommensgrenze von 450 € monatlich darf überschritten werden (höchstens dreimal in einem 12-Monate-Zeitraum), wenn es wegen unvorhersehbare, nicht planbarer Ereignisse (z.B. Krankeitsvertretung) zu Mehrarbeit kommt.

Dann ist auch die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € unschädlich.

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