Mini Job AU nicht ausbezahlt was tun?

6 Antworten

Frag Deinen AG, warum er Dir die ausgefallenen Stunden nicht bezahlt hat, da er bei Krankheit einen AN nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz so bezahlen muss, wie er ohne Krankheit gearbeitet hätte.

Will der AG nicht bezahlen, wirst Du ihn abmahnen und ggf. Deinen Lohn beim Arbeitsgericht einklagen müssen.

Das ist die Theorie, ob Du das wirklich tust, bleibt Dir überlassen. Ich kenne Deinen AG nicht und weiß nicht, ob er Dir dann kündigen wird, da Du noch keine sechs Monate dort arbeitest und das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift

wann hast du angefangen?

im gleichen Monat? du hattest innerhalb der 1. 4 Wochen eine AU?

das ist normal, das muss der AG nicht bezahlen, die AU wurde bei der Krankenkasse abgebgeben, dann beantrage Krankengeld für die Zeit.

mit dem Arbeitgeber sprechen.

Minijob heisst nicht, dass man Fehltage wegen Krankmeldung nicht auszahlen muss.

arbeitest du nach Stunden -also hast du jeden Monat ein unterschiedliches Gehalt- oder hast du einen festen Lohn bis Max 450€?

denn wenn du nicht arbeiten warst hast du auch keine Stunden gemacht…

wenn du aber einen festen Lohn hast, müsste er dir die Stunden bezahlen

Familiengerd  08.11.2021, 12:35

Diese Unterscheidung ist für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall völliger Unsinn!

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Vampire321  08.11.2021, 12:37
@Familiengerd

Wenn ich jemanden auf Abruf als minijobber beschäftige ubd denn nicht einbestelle bekommt der auch kein Geld!

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Familiengerd  08.11.2021, 15:09
@Vampire321

Erstens gibt es mehr Teilzeitmodelle als nur die "Arbeit auf Abruf", und zweitens kommt es auf die ganz konkreten Umstände an.

Bei Arbeit auf Abruf muss dem Arbeitnehmer der Arbeitseinsatz mindestens 4 Tage im Voraus mitgeteilt werden (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3) - ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit. Wenn der Arbeitnehmer nun nach dem Abruf (oder nach der Festlegung eines Dienstplanes) erkrankt, ist er so zu bezahlen, wie er eigentlich hätte arbeiten sollen (auch einschließlich eventueller Zulagen für Schichtdienst, Nachtdienst usw.).

Er wäre auch zu bezahlen, wenn es zwar keinen Abruf gegeben, er während der Zeit der Erkrankung aber üblicherweise gearbeitet hätte.

Grundsätzlich gilt nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip, dass der Arbeitnehmer bei Erkrankung dasjenige an Lohnfortzahlung zu erhalten hat, was er ohne die Erkrankung an Entgelt erhalten hätte.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG gilt unterschiedslos für alle Arbeitnehmer, gleichgültig, ob sie mit einem Festgehalt oder mit Stundenlohn bezahlt werden - wobei es eine solche Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt arbeits- und sozialrechtlich schon lange nicht mehr gibt!

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Vampire321  08.11.2021, 17:03
@Familiengerd

Nur doof das die meisten minijob-AG UND auch AN diese Regeln gar nicht ernst nehmen … da -gerade in kleinen Betrieben- wird ‚Hire & Fire‘ an der Tagesordnung betrieben!

weißt du wie oft ich von kleinen Betrieben höre, wo der Minijobber einfach nicht zu seiner Schicht gekommen ist und sich im Idealfall ein paar Tage später erst meldet?!

du darfst nicht immer davon ausgehen, das sich alle so verhalten wie das vertraglich vereinbart war…

aber da sollte man dann keine Zeit mehr investieren… abmelden und gut is‘

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Familiengerd  08.11.2021, 20:03
@Vampire321

Deine Einwände sind zwar nicht "aus der Luft gegriffen", aber erst einmal geht es im die Klärung der Rechtslage; ob sich im konkreten Fall aber auch so verhalten wird, ist dann noch eine andere Frage.

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Vampire321  08.11.2021, 20:25
@Familiengerd

Das ist richtig, aber die Informationen die man in den meisten Fällen -wie auch hier- bekommt, machen eine präzise, kurze Antwort schwierig

hinzu kommt:

ohne zu wissen welche unternehmerische Kompetenz der Chef hat ist es imho echt müßig … wir wissen nichtmal ob es überhaupt ein richtiger Minijob war/ist oder ob es nur um 2-4 Stunden pro Woche geht um sich die 100€ Pauschale zum alg2 dazuzuverdienen …

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