Tüv mit Saisonkennzeichen?

7 Antworten

Das sagt der TÜV Nord dazu:

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht der Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.

Nur passt das bei Dir ja nicht, denn Dein HU-Termin liegt ja im Saisonzeitraum...

Rechtlich in Ordnung ist das Warten bis März nicht, denn die HU-Pflicht ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug bewegt wird. Man kann prinzipiell sogar ein Bußgeld geben, wenn man mit abgelaufenen TÜV auf Privatgrund parkt.

Der TÜV (Dekra etc.) selber erhebt aber keine Bußgelder und "verpetzt" auch nicht, also einfach einwintern und dann im März auf dem kürzesten Weg zur HU (Anhänger ist n´rechtlich natürlich noch besser).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der TÜV erhebt keine Bußgelder und verpasst einem auch keine Punkte. Von daher blüht dir da nichts. Das gibt es alles nur wenn du mit dem Ding fährst und von der Rennleitung zur Seite gebeten wirst.

Überzogen ist überzogen !

die Fälligkeit lag definitiv im Zulassungszeitraum, daher zählen die Fristen für den Zuschlag von 20% bei der HU Gebühr und auch das Verwarngeld, wenn Du erwischt werden solltest, genauso, als wenn Du kein Saisonkennzeichen hast.

Dabei ist es auch unerheblich, ob Du das LKR zum TÜV fährst oder auf einem Anhänger transportiertst.

Die Vorführpflicht zur HU hängt davon ab, ob ein Kfz zugelassen ist und nicht, ob es genutzt wird, selbst, wenn ein Fahrzeug auf privatem Grund steht und die HU überschritten ist, kann es ein Verwarngeld / Bussgeld geben.

Siehe §29 STVZO

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

  1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach den §§ 41 und 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
  2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

KEINE weiteren Ausnahmen, wie "Fahrzeuge, die in Garagen stehen oder die auf Anhängern transportiert werden.."

Fahr im März zur HU und riskier "erwischt zu werden", dann hast Du 5 Monate überzogen, im schlimmsten Fall sind es 25EUR Verwarngeld. Die HU kostet ca 15EUR Zuschlag, die neue Plakette geht dann ab März.

Oder Du fährst bis Donnerstag noch zum TÜV / DEKRA, dann kostet es weder Zuschlag noch Knolle, weil Du nur zwei Monate drüber bist.

Kannst du machen, völlig in Ordnung. Das Fahrzeug wird ja nicht gefahren wenn du einen Anhänger benutzt. Kostet aber ein bisserl mehr Gebühren:

Zitat: ...ab einem Verzug von zwei Monaten eine "erweiterte HU" (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen, die etwa 20 Prozent teurer ist als die reguläre HU...

Strafe für den Halter bei überzogenem TÜV (wird nicht vom TÜV, sondern von der Polizei geahndet):

  • Mehr als zwei bis vier Monate: 15€
  • Mehr als vier bis acht Monate: 25€
  • Mehr als acht Monate: 60€ + 1 Punkt

Der TÜV erhebt eine um 20% erhöhte Gebühr, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten wird.

Es ist im Übrigen egal, ob du das Motorrad fährst oder auf einem Anhänger transportierst. Geahndet wird nämlich nicht das Fahren ohne TÜV, sondern allein der Umstand, dass das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt wurde. Daher wird auch der Halter und nicht der Fahrer zur Kasse gebeten.

Und die erhöhte Prüfgebühr wird im März auch so oder so fällig.