Motorrad Drosseln?
Ich lass nächste Woche mein Motorrad drosseln vom Händler. Jedoch ist muss die Drosselung vom TÜV abgenommen werden. Ich hab das Motorrad gebraucht gekauft und noch nicht auf mich angemeldet. Ist das dann ein Problem für den TÜV für den bescheid der Drosselung wenn das Motorrad nicht angemeldet ist und noch nicht auf meinem Namen angemeldet ist.
2 Antworten
Nein, kein Problem, ganz normal so. TÜV (bzw. die technische Überprüfung) ist ja eine Sache die immer vor einer Anmeldung gemacht worden sein muss. Erst wird geprüft, dann zugelassen. Ohne Bescheinigung könntest du sie ja gar nicht als gedrosselt zulassen. Ohne TÜ Bescheinigung könntest du auch ein älteres Gebrauchtfahrzeug, das schon mal eine TÜ hatte, nicht zulassen. Die technische Überprüfung wird durchgeführt - dann zugelassen. Auch bei Neufahrzeugen sind die sozusagen technisch geprüft (vom Hersteller) und werden danach zugelassen vom Käufer. Da ist die TÜ sozusagen beim Kauf inkludiert.
Warum sollte es dem TÜV etwas ausmachen, das Motorrad wird doch gedrosselt und nicht du.
JA oke, das ist also egal ich krieg die Bescheinigung so oder so. Egal ob sie noch nicht angemeldet ist oder nicht bzw. noch nicht auf mich angemeldet ist.