TÜV-Ergebnis nicht nachvollziehbar: welche Rechte habe ich?
Habe gerade mein Auto von der TÜV-Prüfung abgeholt. Ich bin durchgefallen. Die gelisteten Mängel sind:
- 8.4.1 - EM - Kühlsystem-Flüssigkeitverlust
- DF8.4.1 - EM - Kühlsystem Wasserpumpengehäuse undicht
- 4.5.2 - GM - Nebellicht links und rechts Einstellung zu niedrig
- Ergebnis: Erhebliche Mängel
Der Mechaniker meinte, er hätte das Auto vor der Prüfung durch den TÜV-Experten gecheckt, und hätte keine Probleme festgestellt. Habe mit ihm zusammen einen Blick unter die Motorhaube geworfen und er konnte immer noch keine Probleme bzgl. Flüssigkeitsverlust feststellen. Das Ergebnis ist also nicht nachvollziehbar.
Welche Rechte habe ich? Kann ich das Ergebnis anfechten? Natürlich will ich weitere Kosten möglichst vermeiden. Was ratet ihr mir?
6 Antworten
Du schreibst es ja selbst schon ...
"Der Machaniker hat durchgesehen" , das ist eben nur ein Mechaniker (soll nicht abwertend klingen). Der TÜV Prüfer ist ein Ingenieur und hat dementsprechend als Sachverständiger ein anderen Urteilsvermögen, vorallem auch ein rechtliches Urteilsvermögen, denn die Hautptuntersuchung ist KEINE reine technische Überprüfung, sondern eine "Prüfung auf Vorschriftsmäßigkeit".
Wenn Mechaniker Sachverständige Ingenieure wären, könnten die auch die HU abnehmen, sind sie aber nicht.
Wenn Dein Auto Kühlmittelverlust hat, dann verschmutzt es durch das auslaufende Kühlmittel die Umwelt, das ist eine "Unvorschriftsmäßigkeit".
Selbstverständlich kannst Du das Ergebnis der Prüfung anzweifeln, dann fahr doch damit zur Prüfstelle der Prüforganisation und lass Dir den Mangel zeigen.
Prüfer sind auch in der Regel Automechaniker selbst wenn mitunter Ingenieurbüros die Prüfungen durchfÜhren.
Die Mängel beheben (lassen) und den Wagen neu vorführen. Im Ernst.
Das ist definitiv der einfachere, schnellere und billigere Weg, als einen Gutachter zu konsultieren, den den straßenverkehrs(un)tauglichen Zustand feststellen zu lassen (die Kosten würdest du natürlich vorstrecken), damit vor ein Zivilgericht zu gehen und Gerichtskosten zu verursachen. Und das alles für ungewisse Erfolgsaussichten. (Das wären auch ca. deine Rechte.)
Das das Ergebnis der Prüfung nicht nachvollziehbar sei, nur weil ein Mechaniker behauptet hat den Wagen gecheckt haben zu lassen, dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
BTW: Der TÜV-Experte hat vor der Prüfung den Wagen gecheckt, und checkt dann denselben Wagen nochmal?
Das kann nicht hinhauen.
Na, was war das für ein Möchtegern-Mechaniker ?
Hat er wohl etwas übersehen, was ?
EIn Leck im Kühlsystem siehst Du oft NICHT unter der Motorhaube, sondern unter dem Wagen !!
Und das Nebellicht einstellen - fertig, und dann wieder vorstellen.
Da gibt es nichts anzufechten wenn die Kiste undicht ist von unten.
Das kommt darauf an WO die Undichtigkeit ist. Wasserpumpengehäuse - 300 Euro ?!? Da kannste gleich die Wasserpumpe mit machen lassen.
WaPu tauschen, vielleicht hier noch gleich den Keilriemen mit... kommt auf die Kiste an... 500 aufwärts...!?
"welche Rechte habe ich?"
a) das Auto abmelden und die Mängel nicht zu beseitigen
b) die Mängel fachgerecht binnen Frist beseitigen zu lassen und den Nachprüfungstermin wahr zu nehmen
Nachtrag: aber in einer gescheiten anderen Fachwerkstatt. Wenn da nen "Experte" vorher dran war und das nicht gesehen... Dann hat er nicht richtig geschaut oder er ist ne Niete
Du könntest den Wagen kurz nach Ablauf der Frist (nicht vorher weil man sonst nach dem Mängelbericht fragt) bei einer ANDEREN Prüfstation vorstellen und erneut vollständig prüfen lassen (da die Frist ablief).
Mitunter nehmen die Mängel ab wenn man eine andere Prüfstation aufsucht weil vieles Ermessensentscheidung ist und manche Mängel auch hier beantstandet werden und dort nicht.
Wie hoch ist schätzungsweise der Aufwand für die Beseitigung des Problems?