Tüv bestanden oder nicht?
Hallo,
ich war heute morgen bei TÜV,und Prüfplakette bekommen,aber schauen sie Mal diese Fotos,dort steht
" Dieser Nachweis ist innerhalb der nächsten zwei Monate bei der Hauptuntersuchung vorzulegen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit"
Vorhandene Mängel behoben, Nr.4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-NR.813)
Erkannte aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie
9 Antworten
Das ist die Abgasuntersuchung (AU). Diese können sogar die Werkstätten machen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die AU ist Bestandteil der HU ( TÜV). Wenn du die Tüv-Plakette bekommen hast, ist alles in Ordnung.
Für den TÜV darf die AU nicht älter als 2 Monate sein.
dies ist der prüfbericht von der abgasuntersuchung da müsstest du noch einen anderen prüfbericht von der Hauptuntersuchung haben wi dann drauf steht dassd du tüv bekommen hast
Die AU hat eine Werkstatt durchgeführt. Die Gültigkeit beträgt 2 Monate. Wenn du innerhalb dieser Zeit die HU durchführen lässt, wird die AU anerkannt. Kommst du erst nach 3 Monaten zum TÜV, muss die AU erneuert werden.
Das steht da nur drauf weil die Abgasuntersuchung von einer Werkstatt gemacht wurde.
Wenn du die Plakette bekommen hast ist alles in Ordnung.
Wenn Dein Auto eine neue Plakette bekommen hat, dann ja.