Trifft man den Vermieter wenn man aus der Wohnung auszieht?

6 Antworten

In der Regel ist das so. Und sollte auch in Deinem eigenen Interesse sein. Du kannst natürlich eine Person mit einer Vollmacht ausstatten, die das für Dich übernimmt. Das gleiche gilt für den Vermieter (Verwalter).

Die Wohnungsübergabe wird protokolliert. Von diesem Wohnungsübergabeprotokoll geht eine hohe Rechtsverbindlichkeit aus. Das bedeutet, Forderungen Dir gegenüber kann der Vermieter nach der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll nur noch in Ausnahmefällen (arglistige Täuschung z. B.) erheben.

Es ist also in Deinem Interesse nicht nur die Schlüssel zu übergeben. Nach der Schlüsselübergabe kannst Du ja die Wohnung nicht mehr betreten. Der Vermieter könnte Schäden anzeigen, die Du nicht entkräften kannst. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich bei der Übergabe der Wohnung viele Fotos zu machen. Im Übrigen auch von den Zählerständen. Gibt es "Problemzonen" kannst Du Dich auch von einem Zeugen begleiten lassen...

Unter https://www.ummelden.de/wohnungsuebergabe-checkliste/

findest Du übrigens weitere Informationen, Vorlagen und eine Checkliste.

Normal schon, denn du musst ja die Wohnung übergeben und der Vermieter muss sie abnehmen, ob alles in Ordnung ist. Die Schlüssel musst du ihm bei dieser Gelegenheit auch geben.

Nicht unbedingt.

Es geht auch - Wohnung besenrein - und Schlüssel in den Briefkasten.

So passiert bei mir 8/1988 in Meschede.

Warum? Der Vermieter war im Urlaub während der Zeit.

bei der Übergabe vermutlich, außer er hat eine Gesellschaft dafür

Zwangsläufig ja. Man hat sich üblicherweise in der Wohnung zu treffen, die Wohnung mitsamt Schlüsseln zurück zu geben und durch zu schauen, ob es Beschädigungen gibt.