Treppenbau 3 Monate länger als vereinbart?

4 Antworten

Davon ausgehend, dass der Handwerker nicht ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde (offizielles Schreiben), obliegt es dem Handwerker, ob er einen Nachlass geben möchte.

Also am besten den Handwerker mal darauf ansprechen.

isilang  25.10.2021, 15:27

Genau, das hätte per Mahnung wegen Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen geschehen müssen.

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Der Vertagsinhalt ist dein Leitfaden. Wenn keine Fristsetzung für die Beendjgung vereinbart wurde, ist der Handwerker nicht in Verzug.

Intereressant wäre noch, ob ein Pauschalpreis oder Stundenlohn vereinbart wurde.

Du hast docn einen Vertrag, nicht wahr?

Hast du den Mann denn niemals darauf angesprochen?

Wenn eine Arbeit länger als geplant dauert spricht man zuerst mit dem Handwerker, setzt eine Frist usw.... Wenn bei mir sowas vorkam, man kann ja auch mal krank werden? dann klärte ich das immer mit dem Auftraggeber im Vorraus. Jetzt im nachhinein und hinten herum....sorry, nee, das ist nicht die feine englische Art ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wichtigste ist: Was steht im Vertrag? Habt ihr über mögliche Verzugsleistungen gesprochen?

Visionoffiziell 
Fragesteller
 25.10.2021, 15:07

Leider nichts drüber drin nur das Datum bis wann es fertig sein wird

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