Muss der Mieter die Badsanierung bezahlen?

7 Antworten

Hier ist eindeutig eine Instandsetzung erforderlich. Diese hat der Vermieter auf seine Kosten vorzunehmen. Keinesfalls ist hier eine Modernisierung erfolgt. Wenn eine Rechnung kommt, diese entsprechend zurückweisen.

Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten (BGB).

Das Gebahren des Vermieters dient lediglich der Einschüchterung.

Die Fliesen hättet ihr nicht unbedingt abreißen sollen. Ihr hättet vorher schon den Vermieter informieren müssen. Nach 26 Jahren kann durchaus schon die erste Sanierung erforderlich sein, die natürlich der Vermieter tragen muss und nicht ihr. Das ist so klar, dass ihr dazu keinen Rechtsschutz braucht. Da wird euch jeder Anwalt gerne vor Gericht vertreten. Die Kosten gehen dann ebenfalls zu Lasten des Vermieters. Diese Abnutzung habt ihr ja mit der Miete längst bezahlt.

Anwalt. Ganz klar. Auch ohne Rechtsschutz. Ihr hättet sogar ein Recht auf Mietminderung, da eine weitere Nutzung für die Dauer der Sanierung nicht mehr gegeben ist. Dem Herrn würde ich den obligatorischen Stinkefinger zeigen :)



Will der Vermieter das Recht des Mieters zur Mietminderung
bestreiten, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen und die Luftfeuchtigkeit nur durch ein Fehlverhalten des Mieters begründet ist (LG Berlin ZMR 2002, 49) und nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt (LG Hamburg WuM 2010, 28).


Lässt sich nicht feststellen, ob die Feuchtigkeit und die dadurch bedingten Schäden auf schlechte Bausubstanz, Baumängel oder auf das Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind, bleibt der Vermieter in der Beweispflicht. Dem Mieter steht das Minderungsrecht dann zu (LG
Augsburg WuM 1985, 25).




albatros  03.02.2017, 00:36

Dem Herrn würde ich den obligatorischen Stinkefinger zeigen :)

Das besser nicht, könnte zur Kündigung führen!

bwhoch2  03.02.2017, 10:05

Will der Vermieter das Recht des Mieters zur Mietminderung
bestreiten, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen und die Luftfeuchtigkeit nur durch ein Fehlverhalten des Mieters begründet ist

Das wird ihm allerdings recht leicht fallen, wenn er das Filtervlies aus dem Abluftschacht entnommen und sorgfältig eingepackt hat.

Ich vermute mal, dass das so verstopft war, dass keine Luft mehr durch ging. Wenn der Vermieter dann noch beweisen kann, dass er die Bewohner auf den notwendigen Wechsel auch schon mal aufmerksam gemacht hat, würde ich sagen, schlechte Karten!

Also auch nach Eurer Erkenntnis war die Wand hinter der Badewanne extrem feucht. Es stellt sich natürlich schon die Frage, wie die Wand hinter den Fliesen so nass werden kann. Wasser von außen? Wohl kaum! Also eher von innen. Wie kommt aber Wasser hinter die Fliesen? Vermutlich nicht, indem es mal irgendwo hinten rein läuft.

Undichte Fugen? Fugen sind nie dicht. Fugen nehmen immer Feuchtigkeit auf, trocknen aber schnell wieder ab, wenn gelüftet wird. Die Fugen, also eine schlechte Verfugung mit schlechtem Material schon in 1990, wird es somit auch kaum sein, denn dann wären die Fliesen schon viel früher runter gekommen.

Bleibt die Vermutung, dass regelmäßig nach dem Duschen oder Baden nicht ausreichend gelüftet wurde. Viele Mieter (auch Vermieter) glauben, dass ein eingebauter Lüfter, der mit dem Licht angeht, automatisch die feuchte Luft abzieht. Meine Erfahrung ist, dass offenbar die wenigsten dran denken, dass das Filtervlies, das normalerweise hinter der Abdeckung eingelegt ist, auch mal zwischendurch sauber gemacht werden muss. Schon häufig mussten wir nach Übernahme einer Wohnung entdecken, dass das Vlies während der ganzen Zeit offenbar nie ausgetauscht wurde. Erst letztens machte ich die Entdeckung, dass in einer Wohnung, die ähnlich alt ist, wohl noch nie nach dem Vlies geschaut wurde. 1,5 cm dick war das Vlies mit Flusen und Staub zugesetzt. Jeder kann sich vorstellen, dass der automatische Lüfter hier ziemlich umsonst dreht. Wie soll da noch ausreichend Luft durch gehen?

Das regelmäßige Wechseln des Filtereinsatzes gehört zu den Pflichten eines jeden Mieters mit Dunkelbad. Vermieter müssen ihre Mieter jedoch darauf aufmerksam machen und ihnen auch zeigen, wie der Wechsel funktioniert.

Ob das nun in Eurem Fall die Ursache ist, kann ich nicht beurteilen. Dass aber wohl viel zu wenig gelüftet wurde, liegt auf der Hand. Wer am Ende die Sanierung bezahlen muss, ergibt bestimmt ein Gerichtsprozess. Eine Kostenteilung könnte ich mir am Ende gut vorstellen.

Auch wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung habt, solltet ihr so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt aufsuchen, denn eine Beweissicherung solltet ihr nicht allein dem Vermieter überlassen. Was ihr jetzt an Geld spart, wird hinterher noch viel teurer.

AchIchBins  04.02.2017, 03:52

Tja, eine "Erfahrung" ist da nicht ausreichend ... wichtiger ist es wirkliche Ahnung davon zu haben ;-). Ihr Kommentar ist "leider" falsch.

bwhoch2  04.02.2017, 10:17
@AchIchBins

Was Du als "wirkliche Ahnung" bezeichnest, ist Deine Vermutung von defektem Fliesenkleber und fehlender Schutzanstrich, wie er mittlerweile üblich geworden ist. Damals Anfang der 90er auch schon? Das weiß ich nicht. Wenn er damals schon allgemein anerkannte Norm war und von Fachleuten zwingend aufzubringen war, würde ich auch sagen, dass das ein Baumangel ist. Defekter Fliesenkleber selbstverständlich auch.

Um die Ursache eindeutig aufzukären, empfahl ich die Beweissicherung. Die Behauptung eines Baumangels nützt nichts, wenn er nicht bewiesen werden kann und wenn es tatsächlich so war, dass der Lüfter nicht mehr lüften konnte, weil verstopft.

Als "ahnungslos" lasse ich mich nicht gerne bezeichnen und es erscheint mir wichtig, dass die Sache auch vom Mieter nicht nur einseitig angegangen wird, sondern, dass man den Ursachen wirklich auf den Grund geht.

AchIchBins  06.02.2017, 02:40
@bwhoch2

Ich lege selbstverständlich wert darauf, dass ich es nicht "respektlos" gemeint habe, daher das = ;-). Also wir haben Bäder in den 90er schon mit Abdichtung gebaut, ich bin kein Ingenieur und kein Architekt, aber ich meine, dass dies auch schon früher so Vorgabe war. Klar, ein Beweissicherungsverfahren wird da schon notwendig sein.

bwhoch2  06.02.2017, 08:49
@AchIchBins

Keine Ursache! In den 80ern haben wir Fliesen für Bäder eingekauft und wir wurden auf alles mögliche aufmerksam gemacht, auch hinsichtlich Grundierung, damit die Fliesen besser halten, aber eine Abdichtung, wie man sie jetzt verwendet, auch mit Dichtbändern und Manschetten, war damals nicht darunter.

Anfangs der 0er Jahre ist mir das zum ersten Mal begegnet. Es könnte also gut sein, dass das Abdichtungszeugs erst im Lauf der 90er auf kam oder wir wurden in den 80ern schlecht beraten.

Ich kann euch bedingt beruhigen. Kosten habt ihr keine, aber die Beeinträchtigung der Instandsetzung. Dass die Fliesen sich lösen hat nur einen Grund! Nämlich, der Fliesenkleber ist "defekt". Wurde der Fliesenkleber richtig verarbeitet, fallen Fliesen auch bei hoher Feuchtigkeit nicht von der Wand. Das passiert im Normalfall nur bei extrem hoher Spannung (sehr sehr selten) oder der Fliesenkleber wurde aufgebracht, als er schon abgebunden hatte. Das heißt, der Kleber hat keine Haftwirkung und wird tatsächlich nur durch die Fugen gehalten. Wird jetzt irgendwie die Fuge an einer Stelle "beschädigt", geht die Spannung weg und die Fliesen fallen von alleine von der Wand. Das ist ein Mangel seitens der (damals) ausführenden Firma! Dass die Wand so "extrem" Nass sein soll, wundert mich auch. Mich würde nicht wundern, wenn in diesem Bereich (wie es eigentlich sein sollte) der abdichtende Schutzanstrich (inkl. Dichtbänder und Manschetten) auch noch fehlen würde. Der wird korrekterweise im Nassbereich (gesamte Dusche oder über der Badewanne) angebracht. Er ist grün oder grau. Ist dem so, wäre das ein versteckter Mangel und der Eigentümer könnte Regress gegenüber dem damaligen Bauträger bzw. Handwerker geltend machen. Ist die Wand so nass, kann auch davon ausgegangen werden, dass der Fussboden einiges an Wasser aufgesogen hat, wenn es kein Anhydrit-Estrich ist. Deshalb muss auch die Wanne auf jeden Fall raus. An ihrer Stelle würde ich die Situation beim Abbau auf Bildern festhalten. Unbedingt muss auch eine Feuchtigkeitsmessung vorgenommen werden. Erst nach vollständiger Abtrocknung darf neu abgedichtet, verfliest und montiert werden.

bwhoch2  04.02.2017, 10:12

Mich würde nicht wundern, wenn in diesem Bereich (wie es eigentlich sein sollte) der abdichtende Schutzanstrich (inkl. Dichtbänder und Manschetten) auch noch fehlen würde.

Da kennt sich einer aus! Wurde denn dieser Schutzanstrich damals, Anfang der 90er schon aufgetragen? War das damals schon üblich oder Vorschrift? Wenn nicht, wäre das zumindest kein Baumangel.

Defekter Fliesenkleber könnte natürlich sein.

Aber das muss ggf. ein Gutachter feststellen.

nocheinnutzer  05.02.2017, 03:58
@bwhoch2

@bwhoch2


Hallo Herr Experte, jeder Fliesenfachbetrieb hat auch schon in den 90ern die sogenannte Elefantenhaut zum Abdichten verwendet.

und noch was....was die Reinigung des Flies angeht. Schick mal ne Rollatoroma da hoch um das Ding zu reinigen.

Da es nicht direkt zugänglich ist , kann der Mieter auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

musste mal gesagt werden,auch wenn sie sich nicht gerne als ahnungslos betiteln lassen

 

nocheinnutzer  05.02.2017, 04:06
@nocheinnutzer

Entschuldigung , es sollte natürlich Vlies heißen