Neue Mietwohnung, darf ich in Fliesen bohren?

11 Antworten

Hallo Cephalothorax,

die Frage, was der Mieter im Bad verändern darf und was nicht, ist in der Tat nicht immer ganz leicht und schon gar nicht pauschal zu beantworten.

ChristianLE hat zwar hiermit prinzipiell recht:

Laut eines Urteils des LG Hamburg (Urteil vom 17. Mai 2001, Az: 307 S 50/01) sind bis zu 32 Bohrlöcher vertragsgemäß.

Allerdings beschränkt sich dieses Urteil auf Bohr- bzw. Dübellöcher, die gesetzt worden sind, um zur vertragsgemäßen Nutzung notwendige Ausstattungsgegenstände wie 

"...Halter für Spiegel, Spiegelkonsole und Spiegellampen, Handtücher, Zahnputzgläser, Seifenschale, Klopapierrolle, Klobürste sowie eine Duschstange und einen Haltegriff an der Badewanne..."

anzubringen, falls diese nicht vom Vermieter gestellt werden.

Das Anbringen der Hochschränke hat nichts mit einer vertragsgemäßen Nutzung zu tun, sondern geschieht aus persönlichen Gründen. Natürlich benötigt ein Badezimmer Stauraum, jedoch ist hier nicht der Vermieter in der Verantwortung, diesen zu stellen. Genauso gut wäre die Wahl von Schränken möglich gewesen, die kein Bohren in den Wänden erfordern.

Solltest du dennoch nicht auf die Lösung mit den Bohrlöchern verzichten wollen, frage in jedem Fall vorab deinen Vermieter, ob er es gestattet. Dies empfiehlt sich generell bei Veränderungen am Mietobjekt, die sich nicht ohne Weiteres wieder rückgängig machen lassen. Im schlimmsten Fall kann sonst eine Abmahnung durch den Vermieter drohen bzw. wird dieser zumindest die Herstellung des "Urzustands" bei deinem Auszug verlangen. Und das kann u.U. teuer werden.

Kannst du mit deinem Vermieter eine Einigung erzielen, lass dir diese unbedingt auch schriftlich geben.

Besser wäre auf die Fliesenfugen, im Falle eines Auszuges verlangt der Vermieter den unbeschädigten Zustand zurück.

Meine Freundin zieht grad um. Vorher war Bad behindertengerecht, die Vormieter bauten das lalles aus: sehr viele Bohrlöcher.

Neu fliesen hatten die VM zu bezahlen bzw. haben sich mit meiner Freundin und Vermieter geeinigt, dass sie das machen lässt (das wurde sogar verschriftlicht) und dafür Betrag xy kriegt.

Daraus zu schließen: nicght Fliesen anbohren, wenn nur Fugen- so dass man nachher alles "verschwinden" lassen kann.

Sonst kanns teuer werden.

Sorry, hier wird ziemlich viel Quatsch geschrieben.

Das Anbringen von Spiegel- oder Hochschränken im Badezimmer gehört zum normalen, also vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Vermieter muss Bohrlöcher in "üblicher" Zahl dulden.

So lange Du also nicht 40 Löcher im Bad bohrst, kann der Vermieter nichts dagegen tun.

Man "sollte möglichst" die Fugen als Bohrort verwenden. Dies ist aber nicht immer möglich.

Bohren in die Fugen: da meist das Bohrloch größer ist als die Breite der Fuge, sollte man mit einem (guten) Steinbohrer ohne Schlagbohrfunktion anbohren. Erst, wenn man ca. 1 Zentimeter in der Wand ist, die Schlagfunktion einschalten, da sonst die Fliese springen kann!

Bohren in die Fliese: mit einem Körner (oder einem spitzen Bohrer) und einem Hammer vorsichtig die Glasbeschichtung der Fliese an einem Punkt entfernen, damit der Bohrer nicht abrutscht. Mit einem (guten) Steinbohrer ohne Schlagbohrfunktion anbohren. Erst, wenn man ca. 1 Zentimeter in der Wand ist, die Schlagfunktion einschalten, da sonst die Fliese springen kann!

Wenn Badmöbel an der Wand zu befestigen sind und diese gefliest ist, kann und darf auch wenn erforderlich in der Fliese gebohrt werden. Das gehört zum vertragsgemößen Gebrauch und ist vom Vermieter ohne Schadenersatzberechtigung hinzunehmen. Klebetechnik ist bei Hängen nicht anwendbar. Bohren in den Fugen mit Bohrerdurchmesser mehr als Fugenbreite richtet mehr Schaden an als Bohren in der Fliese.