Handwerker (Fliesenleger) tritt einfach so vom Auftrag zurück / Kündigungsrecht gebrauch?

4 Antworten

Ihr solltet Euch einen eigenen Anwalt nehmen - Fachanwalt für Vertragsrecht.

Sicher wird das eine längere Auseinandersetzung !

Erst einmal nichts zahlen !

Genau das ist unser Problem, wir haben keine Rechtschutzversicherung, daher möchten wir eigentlich auf einen Anwalt verzichten.

Ich hoffe, ihr habt eine Rechtschutzversicherung. Denn dann würde ich auch einen Fachanwalt nehmen, der diese, eure Punkte in eurem Interesse durchsetzt. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass wenn der Flieseleger bereits die Arbeiten begonnen hat, so einfach den Vertrag in seinem Interesse kündigen kann. denn dafür gibts ja Verträge. Denn wenn er seine Preise selbst zu tif kalkuliert und angibt, ist das sein Problem. Und wenn unter dem Vertrag bei Seiten unterschrieben haben, ist der Vertrag gültig.

Oder sollte das eine neue Geldschneider- bzw. Abzockmasche sein ... ?

Aber das wird dir ja dann der Anwalt beim ersten Gespräch gleich sagen können.

Wenn der Fliesenleger schon Leistungen erbracht hat, hat er auch ein Recht auf Bezahlung. Für evtl. Mängel kann ein gewisser Betrag (in der Regel 5 %) einbehalten werden. Für den Rest würde ich mir auch einen eigenen Anwalt nehmen.