Tombola auf Flohmarkt?

1 Antwort

Ja, bei der Kommune, wo auch der Flohmarkt stattfindet.

Voraussetzungen
  • Der Veranstalter erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz
  • Nachweis durch Freistellungsbescheid
  • Mit der Veranstaltung werden keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
  • Der Reinertrag kommt gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute.
  • Ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Spielplan wird vorgelegt.
  • Hierzu zählt auch die Gewinnliste
  • Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen
Erforderliche Unterlagen
  • Schriftlicher Antrag
  • Name und Anschrift des Veranstalters
  • Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose
  • Lospreis
  • Art der Gewinnermittlung
  • Gewinnplan Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe
  • Mit der Durchführung der Veranstaltung wird jemand beauftragt Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Beauftragten
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kopie der Satzung
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Empfänger des Reinertrages

https://service.berlin.de/dienstleistung/158163/

Woher ich das weiß:Recherche