Tombola auf Flohmarkt?
Ich möchte zusätzlich zu meinem normalen Verkauf auf dem Flohmarkt gerne Lose verkaufen. Weiß jemand, ob das genehmigt werden muss?
1 Antwort
Ja, bei der Kommune, wo auch der Flohmarkt stattfindet.
Voraussetzungen- Der Veranstalter erfüllt die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz
- Nachweis durch Freistellungsbescheid
- Mit der Veranstaltung werden keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
- Der Reinertrag kommt gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute.
- Ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Spielplan wird vorgelegt.
- Hierzu zählt auch die Gewinnliste
- Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen
- Schriftlicher Antrag
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Anzahl der Lose, aufgestellt in Gewinn- und Nietenlose
- Lospreis
- Art der Gewinnermittlung
- Gewinnplan Auflistung aller Gewinne mit deren Wertangabe
- Mit der Durchführung der Veranstaltung wird jemand beauftragt Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes der Beauftragten
- Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Empfänger des Reinertrages
Woher ich das weiß:Recherche