Toilete auf Arbeit verstopft ( muss Rechnungzahlen)?

10 Antworten

Ähm Ja? Warum sollte er das nicht dürfen?

Das ist ein Fall für deine Haftpflichtversicherung.

Singuli  04.02.2024, 08:53

Ich denke Nein, weil es während der Arbeit passiert ist. Wenn man bei der Arbeit was kaputt macht muß man nichts zahlen.

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Singuli  04.02.2024, 09:02
@peterobm

Dann ja, aber bei dem geschilderten Fall kann man denke ich nicht über Vorsatz sprechen :)

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peterobm  04.02.2024, 09:03
@Singuli

was ist bloss unter Eigenverschulden zu verstehen

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Singuli  04.02.2024, 09:05
@peterobm

Die Toilette war ja wohl augenscheinlich nicht betriebsbereit, um die Hinterlassenschaft korrekt aufnehmen und verarbeiten zu können :))

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Singuli  04.02.2024, 09:06
@Justus795
Falsch. Eigenverschulden muss man selbst bezahlen.

Bin ich voll bei dir ... aber er hat es ja nicht absichtich kaputt gemacht.

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peterobm  04.02.2024, 09:07
@Singuli

da gabs mal bei Haustechnik was schönes. Dicke Haufen .... zum Schießen

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Justus795  04.02.2024, 13:44
@Singuli

Dann war es kein Eigenverschulden. Und dann ist es Sache vom Chef.

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Wie, du hast sie verstopft, oder erst nach ḍem du sie normal benutzt hast.

Wenn normal, dann musst du gar nichts zahlen.

Ich finde Nein, denn du hast es ja nicht absichtlich gemacht. Und die Toilette gehört zu den Arbeitsmitteln dazu, die der Arbeitgeber stellen muß. Du mußt ja auch nichts für das Toilettenpapier bezahlen.

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, dann kannst Du den Arbeitgeber darauf verweisen. Die Versicherung prüft auch rechtlich, ob du was zahlen mußt oder nicht.

minimax11  04.02.2024, 09:21

Toiletten sind sicher keine Arbeitsmittel... Wenn auch eine Notwendigkeit.

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Singuli  04.02.2024, 09:57
@minimax11

Na ja kann man sich jetzt drüber streiten aber es sind Dinge die zum Arbeiten unbedingt notwendig sind.

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Panamacity3  08.02.2024, 19:26

"Ich finde Nein, denn du hast es ja nicht absichtlich gemacht"

Was genau verstehst Du an "Ich habe blöderweise aus eigenverschuldung die Toilette meines Arbeitsgebers verstopft" nicht?

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Panamacity3  08.02.2024, 19:48
@Singuli

Du solltest mal dringend die in Versicherungsbedingungen Begriffe wie Fahrlässig, grob Fahrlässig zur Kenntnis nehmen. "durch EIGENVERSCHULDUNG", wie der FS sogar zugibt.

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Etwas Essen entsorgt

Dann hast du die Toilette nicht bestimmungsgemäß gebraucht.und hast den Schaden fahrlässig verursacht.
Man kann sich dann drüber streiten, ob grob fahrlässig oder nur fahrlässig und in welchem Fall du dann haftpflichtig bist.

Was für Essensreste hast du denn entsorgt und wieviel? Hättest du das bei dir zuhause auch gemacht?