Toilete auf Arbeit verstopft ( muss Rechnungzahlen)?
Ich habe blöderweise aus eigenverschuldung die Toilette meines Arbeitsgebers verstopft und soll nun die Rechnung bezahlen. Darf er das so machen?
10 Antworten
Ähm Ja? Warum sollte er das nicht dürfen?
Das ist ein Fall für deine Haftpflichtversicherung.
Falsch. Eigenverschulden muss man selbst bezahlen.
Bin ich voll bei dir ... aber er hat es ja nicht absichtich kaputt gemacht.
Natürlich darf er das.
Wie, du hast sie verstopft, oder erst nach ḍem du sie normal benutzt hast.
Wenn normal, dann musst du gar nichts zahlen.
Ich finde Nein, denn du hast es ja nicht absichtlich gemacht. Und die Toilette gehört zu den Arbeitsmitteln dazu, die der Arbeitgeber stellen muß. Du mußt ja auch nichts für das Toilettenpapier bezahlen.
Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, dann kannst Du den Arbeitgeber darauf verweisen. Die Versicherung prüft auch rechtlich, ob du was zahlen mußt oder nicht.
Toiletten sind sicher keine Arbeitsmittel... Wenn auch eine Notwendigkeit.
Na ja kann man sich jetzt drüber streiten aber es sind Dinge die zum Arbeiten unbedingt notwendig sind.
"Ich finde Nein, denn du hast es ja nicht absichtlich gemacht"
Was genau verstehst Du an "Ich habe blöderweise aus eigenverschuldung die Toilette meines Arbeitsgebers verstopft" nicht?
Du solltest mal dringend die in Versicherungsbedingungen Begriffe wie Fahrlässig, grob Fahrlässig zur Kenntnis nehmen. "durch EIGENVERSCHULDUNG", wie der FS sogar zugibt.
Etwas Essen entsorgt
Dann hast du die Toilette nicht bestimmungsgemäß gebraucht.und hast den Schaden fahrlässig verursacht.
Man kann sich dann drüber streiten, ob grob fahrlässig oder nur fahrlässig und in welchem Fall du dann haftpflichtig bist.
Was für Essensreste hast du denn entsorgt und wieviel? Hättest du das bei dir zuhause auch gemacht?
Ich denke Nein, weil es während der Arbeit passiert ist. Wenn man bei der Arbeit was kaputt macht muß man nichts zahlen.