Theorie frage?

2 Antworten

§ 39 Abs. 5 StVO:

Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf.

Da die gelben Markierungen die weißen aufheben, gibt es keinen Seitenstreifen mehr. Die gelben Markierungen bilden zwei Fahrstreifen, von denen gemäß Rechtsfahrgebot grundsätzlich der rechte zu nutzen ist.

Das ist öfters so bei Baustellen dass es eng wird und man meint es wäre ein Standstreifen dem ist aber nicht so

Und die gelbe Markierung kommt auch von der Baustelle

Wenn du ne genaue Erklärung willst dann gib die Frage ihn Goggle ein da werden die richtigen Antworten auch nochmal erläutert oder du lässt es dir von deiner Fahrschule erklären