Terasse nach Einzug immer noch nicht fertig gestellt?
Hallo zusammen!
Folgendes Problem: Am 1.Juni bin ich mit meinem freund in unsere komplett renovierte Wohnung eingezogen. Uns wurde eigentlich versichert dass der Innenhof bis zum Einzugstermin auch fertiggestellt ist, damit wir eine eigene Terasse und dazu einen Parkplatz bekommen. Der Parkplatz kostet 40 Euro im Monat.
Leider ist der Innenhof bis heute nicht fertig und es wird auch nicht wirklich daran gearbeitet. Wenn wir nachhaken wird uns immer nur ein neuer Termin genannt zu dem aber wieder nichts passiert. Die Bagger und so stehen einfach im Hof rum.
Bisher haben wir uns damit zufrieden gegeben die 40 Euro für den Parkplatz und 50 Euro für die Terasse nicht zu zahlen. Das wurde so abgesprochen mit dem Vermieter.
Da aber bis jetzt immer noch nichts passiert ist und wir jetzt schon die dritte Miete gezahlt haben fragen wir uns ob es nicht möglich wäre da eine weitere Mietminderung vorzunehmen um mehr druck aufzubauen.
Es schränkt uns schon sehr ein ohne parkplatz weil wir mitten in der Stadt wohnen und der sommer ist auch bald vorbei!
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
4 Antworten
Vermutlich hättest Du das Recht dazu, ich wüde dir aber raten es zu unterlassen.
Sieh mal, auch Vermieter haben durch Corona vielleicht finanzielle Probleme oder die Baufirma ist pleite oder hat keine gesunden MA mehr. Da kann so viel sein.
Mit solchen Aktionen gleich in den ersten Monaten, machst Du Dir keine Freunde. Den Vermieter brauchst Du vielleicht noch.
eher nicht, mit 50für die terrasse seid ihr sehr gut bedient
es wird die wohnfläche der terrasse zur wohnung und miete in relation gesetzt und dann durch 2 für überdachte und durch 4 für nicht überdachte terrassen geteilt
ich denke, mit 50€ seid ihr sehr gut dabei und genaue berechnung würde weniger minderung bringen
also zb ihr habt 10m² terrasse bei 100m² wohnung und 1000€ kaltmiete
überdachte terasse
dann habt ihr nur 5m² terrasse, weil die wohnfläceh nur halb zählt und sie ist dann 5% der gesamtfläche und du kannst 5% miete mindern
das sind in diesem beispiel die 50€
Egal warum es Verzögerungen gibt, die Mietsache kann nicht voll genutzt werden, ist also mangelhaft. Eine Mietminderung deshalb gerechtfertigt. Da sie vermieterseitig bereits eingeräumt ist, wäre es theoretisch möglich, über einen (weiteren) Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Dieser Zurückbehalt ist aber später nachzuzahlen, wenn alles fertig ist.
Es kommt nun m. E. auf die Ursache des Verzuges an. Bei Corona würde ich abraten. Ist es Schlamperei eher nicht. Es könnte der Druck erhöht werden um schnellstmöglich normale vertragsgerechte Verhältnisse zu haben.
Wieviel Quadratmeter soll denn die Terrasse haben, bzw. gefliest werden.