Teilt die Krankenkasse dem BAföG Amt einen Fachwechsel mit?

1 Antwort

Ein Datenaustausch zwischen Krankenkasse und BAföG-Amt gibt es nicht, wüsste nicht, welche Rechtsgrundlage es dafür geben sollte und habe noch nie davon gehört.

Allerdings ist es rechtlich ja tatsächlich so, dass Du keinen BAföG-Anspruch mehr hast, wenn Du Dich endgültig für einen Abbruch/Wechsel entschieden hast. Die Frage ist immer, was bedeutet „endgültig“. Eigentlich hört es sich bei Dir schon so an. Um diesem Vorwurf (das BAföG-Amt könnte auch durch andere dumme Zufälle später vom Wechsel erfahren oder stichprobenartig prüfen, was aus Dir wird …) zu entgehen, musst Du auf jeden Fall Dein aktuelles Studium ernsthaft weiterführen, an allen Veranstaltungen teilnehmen und nach Möglichkeit auch an Prüfungen am Ende des Semesters teilnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
studentfragt180 
Fragesteller
 04.04.2024, 16:40

Danke für die Antwort! Zum Ende des Semesters werde ich auf jeden Fall meine Prüfungen schreiben, da ich sie mir fürs nächste Studium anrechnen lassen möchte. Daher sollte das dann kein Problem sein, da ich dieses Semester weiterhin in Vollzeit studieren werde

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