Teilschuld trotz unverschuldetem Unfall?
Hallo, ich hatte Anfang dieses Jahres einen Unfall (nur Lackschaden). Dieser wurde auch von der Polizei aufgenommen.
Wir sind immer davon ausgegangen, dass ich keine Schuld hatte, da mein Auto stand, der Gegner aber in Bewegung war. Die Unfallbilder zeigen das auch eigentlich recht deutlich.
Jetzt habe ich allerdings über mein Autohaus erfahren, dass mir eine Teilschuld angerechnet wird.
Darüber haben wir allerdings noch keine Informationen erhalten, nur mündlich über das Authaus.
Die Leute da sagten aber auch, dass das eine Masche der Versicherung seie und man dagegen vorgehen könne und solle.
Aber ich habe keine Ahnung, was ich jetzt machen soll.
Meine Eltern meinen, dass sei jetzt mein Problem und ich solle mich darum kümmern. Ich könne die Polizei anrufen, die den Unfall aufgenommen hat und die würde das klären.
Aber kann die Polizei da wirklich was machen? Bringt das was die anzurufen?
Ich würde auch gerne mal erfahren, wie der Unfallgegner den Unfallhergang schildert und wie die Versicherung zum Teilschuld Ergebnis kommt.
Ich möchte auch nicht den Versicherungsbeitrag durch einen meiner Meinung nach unverschuldeten Unfall in die Höhe treiben.
Ich fange langsam an an meiner eigenen Erinnerung zu zweifeln, vielleicht hat das Ergebnis der Versicherung doch irgendwo Halt? Sollte ich einen Anwalt zu Rate ziehen?
11 Antworten
Wende dich an deine Versicherung und lasse dir mitteilen, wie es dazu kommen kann, dass du an dem Unfall eine Mitschuld trägst ? Was hat der Schadenverursacher angegeben.?
Die Polizei hat den Vorgang aufgenommen, ist aber nicht berechtigt das Schuldverhältnis zu klären.
Vielleicht war dein Auto so geparkt, dass es die Sicht verhinderte oder andere Umstände dazu führten, dass an deinem Auto ein Lackschaden entstand.
Bevor du dich auf die Aussage des Autohauses verlässt, kläre das im Vorfeld mit der Versicherung ab. Wenn Bilder vorhanden sind, dann können die doch als Beweismittel herhalten. Frage die Versicherung, ob sie die Bilder hat und ob sie aufgrund der Bilder eine Teilschuld bei dir sieht.
Falls die Versicherung die Bilder nicht hat, besorge diese und lasse die Bilder der Versicherung zukommen.
Die Reparatur des Fahrzeuges würde ich solange nicht ausführen lassen, bis alles geklärt ist. Auf keinen Fall auf die Aussage des Autohauses verlassen.
Lasse dir auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt machen.
Wenn du alles mit der Versicherung geklärt hast, dann weisst du woran du bist.
Schliesslich muss eine Teilschuld auch begründet werden und darauf musst du bestehen.
Hast du dann Zweifel an einer Teilschuld, kannst du immer noch einen Anwalt für Verkehrsrecht befragen.
So würde ich vorgehen.
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Für mich kann da etwas nicht stimmen, denn eine Werkstatt wird von einer gegnerischen Versicherung nicht angeschrieben, nennt sich Datenschutz und so.
Du stellt Deine Forderungen, Du bekommst die Antworten, und wenn es keine gibt, einfach mal nachfragen, wann die zu erwarten sind.
Viel Glück.
Hallo MissSecrecy
Setze dich sofort mit deiner Versicherung in Verbindung und erkläre den Sachverhalt
Gruß HobbyTfz
Als Geschädigter des Unfalls kannst du dir einen Anwalt nehmen, den die Versicherung des Unfallverursachers zahlen muss.
Allerdings sollte es dann nicht nur ein Bagatellschaden sein.
https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
Was sagt denn die Werkstatt zur Schadenshöhe? Als Laie kann man das nicht einschätzen. (Mir hat letztes Jahr jemand die Vorfahrt genommen und ist mir in den Kotflügel gefahren. Es sah zuerst auch nur nach einem kleinen Kratzer aus. Zum Glück bewahrte mich ein Zeuge davor, vorschnell einer Direktzahlung zuzustimmen, die der Verursacher anbot. Am Ende lag der Schaden bei 2500 Euro. Weil für mich gar nicht sichtbar die Aufhängung des Stoßfängers und das gesamte Vorderlicht beschädigt waren.)
Das mit der Teilschuld machen Versicherungen gern, um die Kosten zu drücken und zu verhindern, dass man seine Rechte durchsetzt. Die werden mit 100%iger Sicherheit auch die Schadenshöhe anzweifeln. Da hilft wirklich nur ein Anwalt für Verkehrsrecht, der deine Interessen vertritt.
Bei mir wollten sie auch die Schadenssumme um 30% kürzen, nur das wiederholte Nachhaken meiner Anwältin hat dazu geführt, dass am Ende alles bis zum letzten Cent bezahlt wurde.
Vor Gericht mussten wir nicht, das hat die Anwältin mit der gegnerischen Versicherung geklärt.
Der Schaden betrug laut Gutachter 3600€, der Wiederbeschaffungswert 2100€, aber der Restwert des Autos ist nur noch 500€, das bedeutet mir werden ohnehin nur noch 500€ ausgezahlt.
Du kannst einen Gutachter kommen lassen. Der ist kostenlos bei unverschulden.
Der Gutachter hat das alles schon aufgenommen. In dem Gutachten wird aber ja nicht festgestellt, wer Schuld hat, nur was der Schaden ist.
Dann mit deiner Versicherung sprechen. Wenn deine Eltern die Versicherungsnehmer sind müssen sie sich darum kümmern. Ich verstehe nicht warum sie dich da nicht unterstützen. Ansonsten ist wohl der Gang zum Anwalt angebracht.
Ich weiß nicht, wie sinnvoll das ist. Was ist, wenn am Ende doch rauskommt, dass die Teilschuld berechtigt war? Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass ich im Recht bin, aber falls etwas schief läuft kann ich mir einen Anwalt selber nicht leisten. Und wie Sie sagten, es ist ja nur ein Lackschaden ich weiß nicht, ob sich das überhaupt lohnt dafür vor Gericht zu gehen