Teilimmobilie, Mwst?

2 Antworten

Die Vermietung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei §4 Nr. 12 lit. a) UStG, du kannst jedoch zu einer Umsatzsteuer optieren unter den Voraussetzungen des § 9 (1) UStG. Wichtig ist hierfür dass der Unternehmer das Objekt für sein eigenes Unternehmen anmietet und du selber objektiv betrachtet als Unternehmer giltst, das tust du jedoch schon wenn du ein Objekt auf Dauer vermietest. § 2 UStG.

Es tut mir leid, ich verstehe nicht was du wissen willst.

Als Eigentümer- musst du die Mieteinnahmen in deiner Steuererklärung angeben und prüfen, ob die beabsichtige Nutzung deines Mieters überhaupt zulässig ist, im Zweifel beim Bauamt erkundigen, ob hier eine Nutzungsänderung erforderlich wird. Einen Zwang hiermit die Miete zu erhöhen- besteht meines Wissens nicht.

Als Mieter- musst du mit deinem Vermieter klären, ob die gewerbliche Nutzung überhaupt zulässig ist. Solltest du auf jeden Fall vorher besprechen. Als Gewerbetreibender eine Steuererklärung machen - fragt man bevorzugt einen Steuerberater.