Tätowierung, Bewerbung BKA?
Hey! Ich würde gerne ein duales Studium am BKA absolvieren. Das Problem ist, dass ich eine Tätowierung am Rücken habe und diese bei einem Pulli 7 mm drüber schaut... man darf keine Tätowierung am Hals, im Gesicht oder an den Händen haben und muss die Tattoos mit langer Kleidung verdecken können. Hat jemand Erfahrung, wie streng das ganze ist? Es sind wirklich nur 7 mm!...
Ich meine mit einem Pullover, der etwas höher geht, würde ich alles verdenken können.
Achso und außerdem wäre noch wichtig, dass ich mein Studium erst 2022 beginnen werde. Das heißt eventuell wird das vllt noch gelockert?
2 Antworten
Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung beim BKA. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine:
- Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
- rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
- frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
- entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt
Sollte dies gegeben sein, wird man wohl auch kein Aufriss wegen 7 mm machen. Zur Not musst du dann eben immer mit einen Rollkragenpullover rumlaufen ;)
Das kann dir hier wohl niemand sagen. Selbst Mitglieder der Einstellungskommission sind da nicht immer einer Meinung.
Zur Dienstkleidung gehören jedenfalls auch Rollis ;-)
Gruß S.