T Cosmetic Berater bei Hartz IV. Bezug?

2 Antworten

Auch Selbständige - also Gewerbetreibende und Freiberufler - erhalten ALG II ("Hartz IV"), wenn ihr Einkommen zu gering ist - genauso wie Arbeitnehmer mit zu wenig Gehalt!

Der Unterschied ist nur, dass das Gehalt von Arbeitnehmern jeden Monat auf den Bedarf an ALG II angerechnet wird, das Einkommen von Selbständigen aber über einen (Bewilligungs-)Zeitraum von sechs Monaten - weil es ja häufig Monat für Monat schwankt (etwa bei Verkäufern von Eiscreme oder Christbäumen ;-).

Du musst dann also die Aufnahme deiner selbständigen Tätigkeit melden. Dann wird dir ein Formular zugeschickt namens EKS. Siehe dazu diese Hinweise.

Darin sollst du vorab in etwa angeben, was du wohl verdienen wirst und welche Ausgaben du dafür wohl tätigen musst. Auf dieser vorläufigen EKS beruht dann dein vorläufiges ALG II für die nächsten sechs Monate. Daher sollte man da nicht zu viel angeben.

Nach diesen sechs Monaten musst du wieder eine EKS abgeben, eine abschließende, also mit den Einnahmen und den Ausgaben der letzten sechs Monate. Dann kriegst du entsprechend ALG II nachgezahlt bzw. musst welches zurückerstatten.

Wichtig ist, dass man keine wesentlichen Ausgaben vergisst einzutragen, etwa für Wareneinkauf, Transport, Porto, Telefon, PC und Drucker. Und man sollte keine großen Betriebs-Ausgaben tätigen (etwa für einen SUV oder einen Gaming-PC ;-), ohne dies mit dem Jobcenter abgesprochen zu haben - sonst werden diese womöglich nicht anerkannt als § 11b Absetzbeträge.

Statt dem dort angegebenen Pauschal-Freibetrag von 100,- € im Monat für Arbeitnehmer gibt es für Selbständige einen entsprechenden Pauschal-Freibetrag von 600,- € pro Halbjahr.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Arbeitslosengeld 2 bekommt man nicht von der Agentur für Arbeit, sondern vom Jobcenter.

Natürlich kannst Du jederzeit ein Gewerbe anmelden. Du mußt dies dann nur dem Jobcenter mitteilen und Dich entscheiden ob Du das Gewerbe hauptberuflich oder als Nebenjob ausüben willst.

Dein Verdienst wird auf Deine ALG 2 - Leistungen angerechnet.

Vielleicht läuft Dein Gewerbe ja so gut, daß Du dadurch aus dem ALG 2 - Bezug herausfällst.