Stromrückzahlung weniger als bezahlt - Kleingartenverein!?

5 Antworten

Stromkaution von 1200 € bezahlt.

Eine Stromkaution gibt es nur dann, wenn die gesamte Anlage über lediglich einen ELT Zähler verfügt, und der Verein einen Rahmenvertrag mit dem Versorger übr Lieferung und Versorgung mit Strom geschlossen hat. In diesem Fall legt die Vereinssatzung meistens eine Kaution in Höhe von € X fest, aus der die laufenden Zahlungen an den Versorger geleistet resp. sichergestellt werden. Siehe dazu u.a.

http://www.kgv-karlsfeld.de/pdf/stromordnung.pdf

Nun habe ich den Garten gekündigt und sollnur noch 177€ von der Kaution zurück bekommen.

Und wie bitte setzt sich diese Abrechnung zusammen? Du hast ein Recht auf eine detaillierte Aufstellung.

Der Rest wäre für die vor hundert tausend Jahren (evtl. 30 oder 25J) mal installierte Stromanlage verbraucht worden !

Das klingt eher danach, als ob der Verein die elektrische Verteilung vom Versorger gemietet respektive gepachtet hat - oder euer Verein hat in den 3 Jahren keine Abrechnungen über den Verbrauch erstellt. Geht man von einer Pachtdauer von 36 Monaten aus, bedeutet dies eine monatliche Belastung von rd. € 29.--, was durchaus realistisch erscheint. Näheres muss sich der Satzung entnehmen lassen. Unabhängig davon solltest du dir die Abrechnung wie gesagt aufschlüsseln lassen zu Prüfungszwecken.

soeben habe ich folgende Antwort erhalten: warum sich meine Stromzahlung von 1200€ nun auf 177€ reduziert !:

Hallo ....,

kann dir erst jetzt die Mail schreiben, da ich bis 14:30 Uhr in einer Besprechung war.

Hier kurz die Erklärung:

Es wurden damals 2500,- DM in die Stromgesellschaft von jedem Pächter eingezahlt. Davon wurde dann der Stromanschluss bezahlt, d. h. die Schränke, die Kabel, die Sicherungskästen in den Lauben, die Sicherungen u.v.m

gekauft. In den Jahren danach wurden dann auch die Wartungen und sonstiges noch davon bezahlt. 

Von diesem Geld sind jetzt noch umgerechnet 177,- € pro Pächter als Anteil in der Stromgesellschaft. 

Wenn du jetzt den Garten aufgibst, bekommst du 177,- € von der Stromgesellschaft und der neue Pächter zahlt 177,- € in die Stromgesellschaft ein. 

Die Differenz in Höhe von 1076,- € musst du auf den Garten aufschlagen, es die Werterhöhung durch den Stromanschluss. 

Ich hoffe ich habe dir damit geholfen, sonst melde dich nochmal.

Gruß

Eine Kaution ist dafür da wenn Du laufende Zahlungen nicht leistest. Ich gehe mal davon aus dass Du den verbrauchten Strom bereits jährlich gezahlt hast? Die letzte Zahlung kann ggf. mit der Kaution verrechnet werden bzw. Du erhälst die Kaution erst zurück wenn die fälligen Zahlungen alle erfolgt sind.

Ich würde mir hier mal genau aufschlüsseln lassen was hier über die Kaution abgerechnet werden soll.

goldfasan41 
Fragesteller
 15.10.2019, 11:40

Ja, ich habe heute um eine schriftliche Aufstellung der Minderung meiner gezahlten Kaution gebeten. Alle meine Rechnungen habe ich bezahlt.

Mal sehen was als Auflistung kommt. denn nur so übern Gartenzaun geredet: nein Du bekommst keine 1200 € mehr zurück..... alles verbraucht. Ist nur noch ein Guthaben von 177 € vorhanden. Das geht ja gar nicht.

Da kann ja jeder alles erzählen.

Aler wenn zu Zeiten der Stromanlageninstallierung die Kosten entstanden... wieseo soll ich jetzt für Sachen zahlen die vor Ewigkeiten mal angefallen waren. Dann hätte man mir doch vor 3 Jahren nicht 1200 € Stromkaution abverlangen dürfen. den in den 3 Jahren wurde gar nichts installiert i. S. Strom !

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FordPrefect  15.10.2019, 11:55
@goldfasan41
Dann hätte man mir doch vor 3 Jahren nicht 1200 € Stromkaution abverlangen dürfen. den in den 3 Jahren wurde gar nichts installiert i. S. Strom !

Hast du diese Kaution an den Verein oder an den Vorpächter bezahlt? Falls letzteres, müsstest du diese Summe nämlich vom Nachpächter selbst einfordern - vorausgesetzt, der ist willens, sie zu bezahlen.

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Nein, eine Kaution ist Sicherheitsleistung für alle eventualitäten der "Nichtzahlung der laufenden Stromkosten". Die hasz du aber laufend bezahlt. Somit steht dir die volle Rückzahlung zu, Mach es nicht "übern Gartenzahn" sondern schriftlich per Einscheiben an den Kleingartenverein mit mit Zahlungsfrist.

Hi mein Name ist Mattes

Hast du als du die Hütte gepachtet hast eine Stromübernahne gemacht beim Vorstand?

Gruß

Mattes

Mattes1933  02.06.2020, 21:51

Wo ist der Garten?

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