Strom komplett über Nebenkosten abrechnen?
Hi,
Situation kurz zusammengefasst:
1 Haus, 2 Wohneinheiten, allerdings bisher immer Familie, deshalb nur ein Zählerplatz und dann 2 Zähler auf Hutschiene. PV Anlage vorhanden
Vater ist verstorben, EG Wohnung soll vermietet werden.
Wasser kann leicht über einen Zwischenzähler und Nebenkosten abgerechnet werden.
Wie sieht es mit dem Strom aus? Wenn der Mieter zustimmt, und auf sein Recht zum freien Versorgerwahl verzichtet, kann weiter über die Zwischenzähler abgerechnet werden ( ggf. gegen frische geeichte tauschen, klar )? Ist das generell zulässig?
Wie sieht es mit dem PV Strom aus? Darf ich den für z.B. halben gewählten Stromtarifs verkaufen, wenn ich dass Messtechnisch erfasst bekomme?
Wäre klar im Interesse des Zukünftigen Mieters, er spart Zählergrundgebür und könnte vom PV Strom profitieren , und für mich wäre die PV schneller in der Rendite, wenn ich nicht nur 8,x cent bekomme, sondern z.B. 15-20cent?
2 Antworten
Das ist zulässig wenn explizit vertraglich vereinbart.
Denn Strom für die Wohnung gehört nicht zu den Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung.
Du kannst alles mit einem Mieter schriftlich vereinbaren, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Deshalb ja meine Frage... Natürlich vorausgesetzt, dass alle Zähler geeicht sind, trotzdem entstehende Differenzen ( bei einem versorgerzähler, zwei zwischenzählen und einem zwischenerzeugterzähler wird es die ja immer geben ) zu meinen Ungunsten verrechnet werden, und ist die Mieter natürlich überlassen wird, ob er das tatsächlich so möchte, oder ob ich auf meine gut einen weiteren Platz für einen versorgerzähler schaffen muss ... Dann würde das nicht gegen irgendetwas verstoßen?