Strom komplett über Nebenkosten abrechnen?

2 Antworten

Das ist zulässig wenn explizit vertraglich vereinbart.

Denn Strom für die Wohnung gehört nicht zu den Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung.

Du kannst alles mit einem Mieter schriftlich vereinbaren, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt.

StefWillsWissen 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:46

Deshalb ja meine Frage... Natürlich vorausgesetzt, dass alle Zähler geeicht sind, trotzdem entstehende Differenzen ( bei einem versorgerzähler, zwei zwischenzählen und einem zwischenerzeugterzähler wird es die ja immer geben ) zu meinen Ungunsten verrechnet werden, und ist die Mieter natürlich überlassen wird, ob er das tatsächlich so möchte, oder ob ich auf meine gut einen weiteren Platz für einen versorgerzähler schaffen muss ... Dann würde das nicht gegen irgendetwas verstoßen?

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