Strom nur die Hälfte benutzt aber weniger Rückerstattung?

3 Antworten

Es gubt sicher eine Grundgebühr. Diese bleibt als Konstante erhalten. Vielleicht erklärt das schon den Unterschied. Um das herauszubekommen, solltest Du Deinen Vertrag lesen und Grundpreis und Arbeitspreis herausziehen.

Es kann zusätzlich sein, dass der Arbeitspreis je nach Abnahme gestaffelt ist. Verbrauchst Du weniger, erhöht sich dann der Arbeitspreis.

Um das mal für Ottonormalverbraucher umzurechnen:

Als Großabnehmer war wohl die Stromabnahme in der Größenordnung von etwa 17 Wohnungen vereinbart, abgenommen wurde aber nur Strom für ca. 9 Wohnungen.

Lässt man mal die Grundkosten weg, so hat Dir der Anbieter einen Rabatt eingeräumt, bei dem die Kilowattstunde gerade einmal 16 Cent kostet (Privathaushalte zahlen derzeit etwa 30 Cent). Dafür hat er 50 MWh für Dich auf dem Strommarkt eingekauft.

Jetzt hast Du aber nur 26 MWh abgenommen und der Anbieter bleibt auf den restlichen 24 MWh sitzen. Deshalb hat er den Rabatt reduziert und stellt Dir für die 26 MWh 6.200 €in Rechnung. Das macht einen Preis von rund 24 Cent pro kWh.

50k
26k
8000
1000

Was heißt das? Mit den Infos kann man nichts anfangen.