Streiche an Halloween?

3 Antworten

Also wir sprechen hier über den Paragraph 303 StGB.

Dies setzt ein zerstören, beschädigen oder verändern des Erscheinungsbildes Vorraus.

Also:

a) Beschädigen

Eine Beschädigung ist jede Substanzverletzung (Zerkratzen des Autolacks mittels eines Schlüssels) oder Brauchbarkeitsminderung (Luft aus den Autoreifen lassen, sofern es nicht ohne weiteres möglich ist, Luft wieder zuzuführen).

b) Zerstören

Eine Zerstörung ist hingegen dann gegeben, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache vollständig aufgehoben wurde.

c) Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 II StGB

Das Verändern des Erscheinungsbildes ist in § 303 II StGB geregelt und erfasst vor allen Dingen die sogenannten Graffiti-Fälle (o.a andere Fälle, wie von einer Wand nicht mehr ohne weiteres entfernbares Eigelb).

Ja, nichts beschädigt heißt auf dem eigenen Grundstück, nicht beim Nachbarn oder so

An Halloween gibt es keine Sonderregeln alles was am 30.10 verboten ist ist auch am 31.10 verboten.