Streiche an Halloween?
Hi,
Ich habe gerade in einem Herr Anwalt Video gesehen, das es anscheinend erlaubt ist an Halloween ist Eier und Klopapier zu werfen, solange man nichts beschädigt. Stimmt das wirklich?
3 Antworten
Also wir sprechen hier über den Paragraph 303 StGB.
Dies setzt ein zerstören, beschädigen oder verändern des Erscheinungsbildes Vorraus.
Also:
a) BeschädigenEine Beschädigung ist jede Substanzverletzung (Zerkratzen des Autolacks mittels eines Schlüssels) oder Brauchbarkeitsminderung (Luft aus den Autoreifen lassen, sofern es nicht ohne weiteres möglich ist, Luft wieder zuzuführen).
b) ZerstörenEine Zerstörung ist hingegen dann gegeben, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache vollständig aufgehoben wurde.
c) Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 II StGBDas Verändern des Erscheinungsbildes ist in § 303 II StGB geregelt und erfasst vor allen Dingen die sogenannten Graffiti-Fälle (o.a andere Fälle, wie von einer Wand nicht mehr ohne weiteres entfernbares Eigelb).
Ja, nichts beschädigt heißt auf dem eigenen Grundstück, nicht beim Nachbarn oder so
An Halloween gibt es keine Sonderregeln alles was am 30.10 verboten ist ist auch am 31.10 verboten.