Straßenzulassung ohne Papiere, Kaufvertrag und nie zugelassen?
Ich habe vor etwa 2 Monaten eine Honda nsr 80 gekauft, die etwa 1990 per Luftfracht aus Japan nach Deutschland eingeflogen wurde. Leider gab es keinen Kaufvertrag da ich die Person Persönlich kannte. Das Bike wahr nie Zugelassen und hat auch keine Papiere mehr da es als Boxenfahrzeug für ein Rennteam benutzt wurde.
An dem Bike ist noch alles Original außer Batterie und Reifen, da diese gewechselt werden mussten.
Jetzt zur eigentlichen Frage, was müsste man machen das man eine Straßenzulassung bekommt oder ist dies nicht mehr möglich?
Danke im voraus :D
Ich habe keine Dokumente für das Fahrzeug lediglich das Fahrzeug :C
6 Antworten
Problematisch könnte werden, dass bei einer Erstzulassung die heute geltenden Vorschriften incl. Abgasvorschriften angewendet werden müssen und ob das ein Bike von 1990 leisten kann, wage ich zu bezweifeln.
Das ist wie der Golf IV ohne Zulassung, welcher in einem Autohaus im Keller sich die Pneu plattgestanden hat:
Da die Maschine noch nie zugelassen war kann sie nicht mehr zugelassen werden. Sie erfüllt die erforderlichen Abgasnormen für Neufahrzeuge nicht -> somit ist sie nicht mehr zulassungsfähig.
Ein schönes Stück für ein Museum, aber sie wird nie legal auf den Straßen Europas rollen dürfen.
Salue
Ich bin aus der Schweiz und daher müsste Dein erster Gang zur Zulassungsbehörde sein, wo Du fragen kannst, was man von Dir sehen will.
Folgende Punkte sind abzuklären:
Müssen die Vorschriften des Jahres 1990 oder die aktuellen Vorschriften damit erfüllt werden? Meistens ist dafür die erste offizielle Zulassung (im Ausland) ausschlaggebend. Müssten mit einen 30 jährigen Fahrzeug aktuelle Vorschriften (Abgas und Geräusch) erfüllt werden kann man es vergessen.
Weitere Frage: Kann ein Oldtimerstatus geltend gemacht werden (2020: 30 Jahre alt). Was ändert sich dadurch?
Weitere Frage: Kann bei einer Verzollung 1990 ein Ausnahmestatus geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nachweislich in Gebrauch genommen aber nie zugelassen war (wie Baustellenfahrzeuge im Tunnelbau oder auf geschlossenen Arealen)?
Je nachdem siehst Du dann ob die Zulassung realistisch ist.
Tellensohn
Müssen die Vorschriften des Jahres 1990 oder die aktuellen Vorschriften damit erfüllt werden?
Die aktuellen Vorschriften. Insbesondere die Abgasvorschriften. Daher ist sie nicht mehr zulassungsfähig.
Wenn das Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig ist in Deutschland, dann machst du beim TÜV oder Dekra eine Vollabnahme. Davor beantragst du für das Fahrzeug eine EU-Konformitätsbescheinigung, ein sogenanntes COC-Papier beim Hersteller. Bekommst du diese Konformitätserklärung nicht, kannst du das fahrzeug nicht zulassen, weil es den deutschen Zulassungsrichtlinien nicht entspricht.
Sollte es dieses Fahrzeug so auch in Europa zu kaufen geben, gibt es mit diesem Papier keine Probleme. Das Papier kostet für einen PKW ca. 180 Euro.
Hat das Fahrzeug seine Vollabnahme, gehst du mit dem COC-Papier und dem TÜV-Gutachten zur Zulassungsstelle, und alles geht seinen Gang.
Wenn es für den Typ eine ABE gibt, reicht eine HU, mit der Du dann zur Zulassungsstelle gehen und die Zulassungsbescheinigungen ausstellen lassen kannst.
Falls keine ABE vorliegt, mußt Du ein Gutachten vorlegen.
Wenn es für ein Fahrzeug, welches importiert wird, noch keine Zulassung in der EU gab. gibt es auch keine ABE. Dafür braucht man eine COC-Bescheinigung.
Danke für die Antwort :D
Das Fahrzeug, hat alles zulassungsfähige was man braucht (Blinker, Licht usw.) das Problem ist es gibt in Deutschland nur 2-3 Fahrzeuge die Zugelassen sind da es nur für den Japanischen markt gedacht wahr.