Strafen im Sportunterricht

9 Antworten

Klar darf er. Wenn er gefragt wird das war Teil des Sportunterrichts

Quohog  06.10.2013, 23:55

ja meinen kindern zähle ich auch immer bis 3

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Er darf es,da es euch nicht schadet.

Ihr solltet mal mit ihm reden

Nee Nee darf er nicht mein kleiner Bruder hatte auch mal das Problem das er beim Sportunterricht sowas machen musste wenn er seine Sachen vergessen hat und dann hat man sich beschwert und jetzt darf der Lehrer nurnoch abschreiben lassen wenn jemand seine Sachen vergisst.

Nadelwald75  07.10.2013, 00:10

.... wobei allerdings die ASchO vorsieht: "Erzieherische Maßnahmen ...... zusätzliche Arbeiten, die dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig machen."

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Mein Sportlehrer macht das auch,aber ich sehe da nichts schlimmes dran :D Eigentlich sind es ja nur liegestütze und wenn du deine Sportsachen nicht vollständig hast,kriegste halt ne Strafe :D Also mach dir nix drauß ist doch nichts schlimmes :)

Hallo, LeosFRAGEN,

Wenn ihr etwas falsch macht, dann kommt eben eine Maßnahme. Soweit kann ich euren Sportlehrer verstehen.

Der Sportunterricht hat allerdings ganz bestimmte Ziele. Also müssten die Maßnahmen diesen Zielen entsprechen. Immer nur 30 Liegestütze ist ärmlich und kann auch ungerecht sein: Der eine nimmt sie als willkommenes Training, weil er 50 machen kann, der andere kriegt noch nicht mal den Po für eine hoch.

Zu deinen Beispielen: Verlorenes Fußballspiel: Der Lehrer stellt fest: Woran lag es? - Maßnahme je nachdem: Ausdauerlauf, Bewegungsübungen, Kurzsprints usw., aber saftig!

Vergessenes Sportzeug: Ist nicht schlimm, aber vor dem Sport drücken geht nicht! Also: Sport in Zivil und barfuß, da man Straßenschuhe nicht in der Halle anziehen kann bzw. draußen: weil barfuß laufen ja so gesund ist!

Dein Sportlehrer soll sich mal was einfallen lassen. Mit etwas Humor und unter Wahrung der Menschenwürde werdet ihr noch gute Sportler.

Nadelwald75  07.10.2013, 00:25

Und dann noch etwas zur Begriffsklärung in deiner Frage: Strafen ...

Hört sich zwar jetzt pingelig an, ist aber so!

Wir haben in der Bundesrepublik die Gewaltenteilung: Legislative - Executive - Jurisdiktion. Nur die Jurisdiktion darf strafen. Polizei und Schule gehören zur Executive und dürfen überhaupt nicht strafen. So wie die Polizei keine Strafen verhängt sondern Bußgeldbescheide, darf die Schule auch nicht strafen. Sie kann aber erzieherische Maßnahmen durchführen, die in der Wirkung, aber nicht vom Begriff her, wie Strafen sind. (Das ist z.B. auch ein Grund, weshalb generell Kollektivstrafen, alle für einen, nicht erlaubt sind.)

Beispiele: Nicht "Strafarbeit" sondern "Zusätzliche Arbeit, die dem Schüler sein Fehlverhalten einsichtig macht", nicht "Arrest oder Nachsitzen", wohl aber "Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde und Nacharbeiten unter Aufsicht"

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