Strafe für Illegales Graffiti?
Guten Tag
Ich wollte mal fragen wie hoch die Strafe ist wenn man an einer abgelegenen Wand auf der allgemein schon viel gesprayt wurde ist. So wie es scheint gehört diese Wand nicht wirklich jemandem sie ist einfach nur da.
Wie hoch ist die Möglichkeit dass das rückverfolgt werden kann auch wenn man nicht erwischt wird.
4 Antworten
Tolle Anworten hier. Gratulation.
Die Wand gehört mit Sicherheit jemandem. Und der will ggfs. dass sie wieder in den Normalzustand versetzt wird. Und den letzten beissen die Hunde wie es so schön heißt und das wärst Du.
Strafrechtlich ist das wenig aufregend. Im schlimmsten Fall ein paar Sozialstunden.
Spannender wird der Schadensersatz. Der könnte teuer werden, wenn der Wandbesitzer auf Deine Kosten den Unfug entfernt. Das kann schnell 4-stellig werden. Ab da sollte man sich kurz überlegen mit einem Anwalt zu reden um übermäßige Forderungen abzuwenden.
Wenn man nicht erwischt wird, gibt's keine Strafe. Aber wenn, kann's teuer werden.
In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:
- Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand)
- Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen)
- Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre)
- Kinder (also unter 14-Jährige) gehen straffrei aus (Rückschluss von § 1 JGG)
Strafrecht
- Kinder (bis 14 Jahre)
- Kinder bis 14 Jahre sind nicht strafmündig
- Jugendliche (bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre)
- Anwendung des Jugendrechts
- nicht öffentliche Verhandlung
- Es drohen Erziehungsmaßregeln, wie Weisungen, Erziehungsbeistand; Zuchtmittel, wie Verwarnungen, Auflagen oder Arrest; sowie Jugendmittel
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Anwendung des Erwachsenenstrafrechts
- Öffentliche Verhandlungen
Zivilrecht
- Kinder (bis 7 Jahre)
- Keine Folgen, da keine eigene Haftung besteht
- Jugendliche (bis 18 Jahre)
- Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
- Haftung bei vorausgesetzter Einsichtsfähigkeit
- Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
- Heranwachsende (bis 21 Jahre)
- Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
- Volle Haftung
- Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht
- Gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/illegale-graffiti/#:~:text=Illegale%20Graffiti%20sind%20eine%20Straftat%20–%20Sprayer%20haften%2030%20Jahre%20für%20den%20Schaden&text=Der%20oder%20die%20Sprayer%20machen,Gefahr%2C%20bis%20zu%20seinem%2046.
Es wurde bisher ein wichtiger Fakt hier vergessen.
an einer abgelegenen Wand auf der allgemein schon viel gesprayt wurde
Nach §303 StGB ist es nur dann eine Sachbeschädigung, wenn:
"Das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird"
Da die Wand sowieso schon bemalt war, werden viele Gerichte dies als unerheblich einstufen.
Das ist natürlich kein freifahrtschein um dort zu malen, allerdings vor Gericht durchaus wichtig.
Wenn dich die einzelnen rechtsprechungen in ähnlichen Fällen interessieren suche ich dir gerne das Video von Dr. Gau (einem graffiti Anwalt) raus, denn diese werden häufig fallengelassen. Lg (:
Gering deswegen ist doch überall grafitti.
Ansonsten würde es auf eine Geldstrafe hinauslaufen wobei wenn die Wand bereits stark besprüht wurde ist die Chance gut das man aus der Nummer straffrei wieder rauskommt.
Wenn man nicht erwischt wird? Wie soll er dann auf die letzte Person kommen. Und außerdem wer redet denn hier von mir?