Strafe bei fahren ohne Führerschein mit 15 jahren?

11 Antworten

Der ADAC schreibt dazu:

Jugendliche, die bereits mit 15 Jahren Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h der Klasse AM fahren, müssen folgendes beachten: Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!

Dies würde dann in §21 StVG ufjedenfall (Einzefallentscheidung bei Vorsatz, Gefährdung, etc.. mehr ) in die Richtung münden

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Zusätzlich erfolgt aufjedenfall der Führerscheinentzug für alle Klassen und eine Mindestsperrfrist von 6 Monaten die bei den meisten Jugendlichen auf das 18. Lebensjahr erweitert wird.

Hallo,

Haftstrafe nein, aber Punkte in Flensburg und da du noch in der Probezeit bist, kann dir der Lappen wieder wegenommen werden. Dann darfst du im schlimmsten Fall eine MPU machen, oder eine Sperre für den Führerschein. Und natürlich ein Eintrag in die Strafakte, was beschissen wäre wenn dein zukünftiger Arbeitgeber ein Führungszeugnis von dir verlangt. Setze dich lieber in einen Zug 😉👍

Alles gute 🖐️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

migebuff  12.08.2020, 23:07

Wie lange dauert denn diese Probezeit bei Klasse AM gemäß §32 FeV?

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Schon mal was von Jugendhaftanstalt gehört? Diese Bauwerke gibt es nicht weil sie so eine tolle Architektur haben.

KEINER wird dir abnhemen, dass du ausversehen gefahren bist.

Du wirst dann auch lange Zeit gar nicht mehr fahren (düfen) vermutlich auch eine Sperre für den Autoführerschein bekommen.

Straftaten bleiben nicht ungesühnt. Bei einem Unfall mit verletzten kann es richtig unangenehme werden - lebenslang

Nicht empfehlsenwert. Der Führerschein ist dann nämlich direkt weg, und du bist für die nächsten Jahre gesperrt einen zu machen. u.U. kann auch Jugendhaft angeordnet werden, insofern du andere Verletzt, behindert oder fahrlässig gehandelt hast zusätzlich zum fahren ohne Erlaubnis. Da kennt der Staat mal überhaupt keinen spaß.