Strafe bei böllern unter 18?

MaxIpsum  01.01.2023, 03:35

Aus welchem Bundesland kommst du ?

DerHusumer2009 
Fragesteller
 01.01.2023, 15:51

Schleswig Holstein

2 Antworten

Lass das lieber :)

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Bayern
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Berlin
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Brandenburg
VergehenBußgeldFeuerwerke oder Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne Überschreitung der festgelegten Zeiten abgebrannt25 - 200 €Feuerwerke oder Feuerwerkskörper mit Überschreitung der festgelegten Zeiten abgebrannt25 - 100 €
Bußgeldkatalog Bremen
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Hamburg
VergehenBußgeldexplosionsgefährliche Stoffe ohne vorschriftsmäßige Kennzeichnung oder Verpackung oder ohne Prüfung, dass vorschriftsmäßige Verpackung oder Kennzeichnung gegeben ist, abgebrannt100 - 1.000 €ohne Prüfung von Ausgangsstoffen oder Sätzen pyrotechnischer Gegenstände hergestellt oder importiert250 - 2.500 €gegen die Vorschriften über das Feilbieten, das Überlassen oder die Gebrauchsanweisung, über den Vertrieb oder das Ausstellen von pyrotechnischen Gegenständen verstoßen100 - 500 €gegen die Vorschriften über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verstoßen100 - 5.000 €
Bußgeldkatalog Hessen
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Mecklenburg-Vorpommern
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Niedersachsen
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
VergehenBußgeldFeuerwerk ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt250 - 2.600 €Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt25 - 250 €festgesetzte Zeiten beim Abbrennen eines Feuerwerkes überschritten50 - 510 €
Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Saarland
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Sachsen
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Sachsen-Anhalt
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bußgeldkatalog Thüringen
VergehenMaßnahmeohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) ausgelöstBußgeld bis zu 10.000 €einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betrieben oder hergestelltFreiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem FeuerwerkskörperFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Snifferoni  01.01.2024, 16:24

Ist zwar schon älter, aber das ist keine Antwort auf die Frage. Deine o.g. Zitate beziehen sich deutlich auf das Zünden von Böllern außerhalb der Silvesterzeit sowie auf das Nutzen von nicht zertifizierten Böllern. Beides liegt hier nicht vor.
Die Frage bezog sich auf die Abgabe an Personen unter 18 Jahren.

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Du bist 13 Jahre jung, du gehst straffrei aus, dein Vater eine Geldstrafe, wenn nachgewiesen wird,das er Bescheid wusste,das du die Böller genommen hast. Ihr müsst ja nicht viel mitnehmen ,auf die Autos achten ,die auf der Straße fahren , nicht parken. Kann Zivilstreife von der Polizei dazwischen sein. Frohes neues Jahr und viel Spaß

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung