Strafbarkeit rechtlich bei Privatgesprächen?

4 Antworten

Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachrede funktioniert einwandfrei wenn du mir einer Person über eine dritte Person sprichst. Entsprechend kannst du dich auf diese Weise sehr wohl strafbar machen.


Lalias 
Fragesteller
 06.06.2021, 15:20

Achso... Verleumdung und Beleidigung würde aber doch voraussetzen, dass man absichtlich Jemanden beleidigen oder den Ruf schädigen wollte, wenn man einfach über Jemanden spricht und seine Meinung sagt, dann ist es doch sehr unwahrscheinlich dass eine Anzeige was bringt? Man muss ja auch die Meinungsfreiheit berücksichtigen, ansonsten dürfte man ja keine Meinung mehr haben oder?

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DieMagierin  07.06.2021, 13:13
@Lalias

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Schranken bedeutet eben, dass nicht alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Es kommt wohl drauf an wie und was verbreitet wurde in deinem Fall und ob du gegen andere Gesetze verstoßen hast, welche die Meinungsfreiheit einschränken können.

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Jemandem äußert der/die ist ein Noob und das wird der Person weitererzählt ist das strafbar oder kann man dadurch rechtliche Probleme bekommen?

Nein, würde ich nicht sagen.
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Wenn du jemandem etwas privat erzählst, dann obliegt es dir dass dies auch privat bleibt. Sollte nicht jemand irgendwelche Aufnahmen gemacht oder euch gezielt abgehört haben, sondern z.B. nur an der Zimmertür vorbeigelaufen sein, es mitbekommen haben und das hat er dann eben weitererzählt, dann macht sich hier in meinen Augen niemand strafbar. Nicht mal du wegen der Beleidigung an sich, da du diese ja nicht öffentlich getätigt hast.

Beleidigung fällt weg, da du diese Aussage im privaten Rahmen tätigst, der einem jeden auch zugestanden wird. Verleumdung und üble Nachrede fallen in meinen Augen weg, weil du keinerlei Tatsachenbehauptung aufstellst, sondern klar ist, dass die Klassifizierung als 'Noob' deine und ausschließlich deine eigene Wertung ist.

Der Gesprächspartner hat ja keine Verschwiegenheitspflicht. Er kann die ehrverletzende Bemerkung dem Betroffenen übermitteln.

Wenn so etwas im Betrieb passiert, ist das meist der Beginn von Mobbing.

Das Tratschen sollte man besser lassen. Es bringt nichts!

Angezeigt werden kann man natürlich, aber ich denke, das Verfahren würde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung