Strafbar?

4 Antworten

Ganz theoretisch ist das seit ein paar Jahren eine Urheberrechtsverletzung. Verfolgt wird sowas aber nicht. Anwälte, bitte korrigiert mich

In den meisten Ländern gilt, dass das Teilen oder Weiterleiten von öffentlich geposteten Inhalten nicht strafbar ist, solange es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Allerdings ist es wichtig, die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Plattformen zu beachten und sicherzustellen, dass keine sensiblen Informationen unangemessen weitergegeben werden.

Wenn die Person etwas öffentlich postet, dann muss sie damit rechnen, dass jemand davon ein Screenshot macht und auch verbreitet. Das ist nicht strafbar, zumindest nach meiner Erkenntnis.

Du solltest auf dem Screenshot das Bild und die Nummer unkenntlich machen,

At1234505 
Fragesteller
 29.03.2024, 14:08

Danke gilt dies auch bei Facebook, ich mein es ist ja eh öffentlich? Wenn ich dort auf Teilen gehe, steht doch dann auch der Name ind das Bild

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